Mobile & Verkehr

Falsches Parken kann Reifen teuer zu stehen kommen

Falsch parken kann teuer werden. Nicht nur wegen dem Strafzettel, der dann möglicherweise unter dem Scheibenwischer klemmt. Falsch parken kann man nämlich auch ganz legal – und zwar aus Perspektive der Reifen. Wird beim Haltemanöver der Bordstein touchiert oder bleibt man so nahe daran stehen, dass die Flanken verformt werden, drohen ernsthafte Schäden. Dies gilt auch immer dann, wenn die Räder ganz knapp auf der Gehwegkante balancieren und der größte Teil des Reifens überhängt. Das kann unter Umständen Komplikationen nach sich ziehen, die der Fahrer oder die Fahrerin auf den ersten Blick gar nicht erkennen kann. Einen unschätzbaren Vorteil genießt hier, wer seine Reifen nicht selbst wechselt, sondern dies turnusmäßig in einer Fachwerkstatt erledigen lässt. Hier werden sowohl Profil als auch Flanken automatisch mit Kennerblick auf Schäden untersucht. Bei Ganzjahresreifen ist ein Umstecken zwar nicht nötig, doch auch sie sollten natürlich regelmäßig vom Experten unter die Lupe genommen werden.

Denn nicht immer verlieren Reifen bei einer Beschädigung schlagartig ihre Luft. Kleinere Risse können beispielsweise dazu führen, dass Feuchtigkeit in die Reifen eindringt. Rost an den Stahlgürteln zwischen Karkasse und Lauffläche können den Reifen auch dann noch schädigen, wenn der dafür ursächliche Parkvorgang längst vergessen ist. Reifen sind der einzige Kontakt zwischen dem Auto und der Straße. Entsprechend wichtig sind sie für Fahrverhalten und Sicherheit. Deshalb sollte man bewusst mit ihnen umgehen und sie vor unnötigen Belastungen schützen.

Mit einigen ganz einfachen Vorsichtsmaßnahmen kann sich jede Autofahrerin und jeder Autofahrer vor unverhofften Reifenschäden schützen: Beim Parken auf der Straße sollte immer auf genügend Abstand zur Bordsteinkante geachtet werden. Mancherorts ist das Parken auf dem Bürgersteig aber nicht nur erlaubt, sondern sogar ausdrücklich erwünscht. In so einem Fall den Bordstein in einem rechten oder zumindest in einem großen Winkel anrollen. Mit vorsichtig dosiertem Gas die Kante möglichst langsam hinauffahren. Heftiges Anstoßen vermeiden und darauf achten, dass die Reifen komplett auf der jeweiligen Ebene aufliegen und nicht überhängen.

Ist es bei aller Vorsicht dennoch zu einem hör- oder spürbaren Aufprall gekommen, den Reifen unbedingt in Augenschein nehmen. Bei Verformungen des Gummis oder gar sichtbaren Schäden an der Felge lieber eine Werkstatt aufsuchen. Ebenso kann schleichender Luftverlust nach dem Zwischenfall ein Indiz für einen sich anbahnenden größeren Schaden sein. Auch in diesem Fall vorsichtshalber einen Experten zu Rate ziehen.

Jede Menge News von YOKOHAMA sowie viele weitere spannende Themen werden regelmäßig auf www.yokohama.de und www.yokohama.at veröffentlicht.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Yokohama Reifen GmbH
Monschauer Str.12
40549 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 5294-0
Telefax: +49 (211) 5294-46
http://www.yokohama.de

Ansprechpartner:
Sabine Stiller
Marketing
Telefon: +49 (211) 5294-39
Fax: +49 (211) 5294-46
E-Mail: s.stiller@yokohama.de
Andreas Hempfling
IKmedia GmbH, Stellvertretender Redaktionsleiter
Telefon: +49 (9122) 6313-421
Fax: +49 (9122) 985-225
E-Mail: ah@ikmedia.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel