Fehlerhafte Kupferspiralen – Schadenersatzansprüche betroffener Frauen
Zwar gilt die Kupferspirale als vergleichsweise sicheres Verhütungsmittel. Doch Spiralen des spanischen Herstellers Eurogine haben sich als unzuverlässig und fehlerhaft erwiesen. Dabei geht es u.a. um die Produktreihen „Novaplus“, „Gold T“ und „Ancora“. Die Spiralen können aufgrund eines fehlerhaften Mischungsverhältnisses spröde und brüchig werden. Es kann dazu kommen, dass die Seitenarme abbrechen. Die Folgen für die Frauen sind beträchtlich und reichen von Schmerzen über spontanen Ausstößen der Spirale bis zur Entfernung der Spirale unter Vollnarkose und ungewollten Schwangerschaften.
Für die fehlerhaften Produkte von Eurogine gab es bereits Rückrufe. Die erfolgten zum Teil sehr spät und die Informationen kamen häufig nicht bei denen an, die es betrifft – nämlich bei den Frauen, die eine solche fehlerhafte Spirale tragen. Spanische Behörden sprachen erste Warnungen zwar schon Anfang 2018 aus und nahmen die Produkte vom Markt, doch in anderen Ländern dauerte es, bis reagiert wurde. So gab es in Deutschland erst Ende 2019 eine Warnung durch das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte und in Österreich erfolgte erst im September 2020 eine öffentliche Warnung, wie das Magazin „period.“ berichtet.
Rund 1.200 Beschwerden betroffener Frauen liegen dem Bericht zu Folge dem österreichischen Verbraucherschutzverein Ende 2021 vor, in Deutschland dürften es etwa zehnmal so viele sein – von der Dunkelziffer ganz zu schweigen.
Von dem spanischen Unternehmen ist bisher wenig Entgegenkommen zu erkennen. Zurück bleiben die Frauen mit allen psychischen Belastungen, die eine ungewollte Schwangerschaft mit sich bringt. „Wollen sie eine Entschädigung und die Anerkennung ihrer Belastung bleibt den Frauen vermutlich nur der Klageweg“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
Betroffen sind nicht nur die Frauen selbst, sondern auch die Gynäkologen und Gynäkologinnen, die unter dem Vertrauensverlust der Patientinnen leiden. Hinzu kommen Kosten, die durch die Entfernung der fehlerhaften Spirale und weiteren Folgeeingriffen entstehen.
Verantwortlich ist die Herstellerin der fehlerhaften Kupferspiralen. „Wir haben daher schon für eine Vielzahl betroffener Frauen Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz geltend gemacht“, so Rechtsanwalt Cocron.
Mehr Informationen: https://www.cllb.de/kupferspiralen-eurogine-klage/
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
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