Verbraucher & Recht

Gesetzgeber muss unverzüglich handeln!

Heute hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung vom 16. Dezember 2021 bekannt gegeben: Menschen mit Behinderung müssen mit einer gesetzlichen Regelung vor Benachteiligung bei pandemiebedingten Engpässen der intensivmedizinischen Behandlung geschützt werden. Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, Bundesministerin a.D. begrüßt dies ausdrücklich: „Bereits vor einem Jahr war unsere Forderung, dass eine solche gesetzliche Regelung nötig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass die Gefahr besteht, dass Menschen mit Behinderung benachteiligt werden, da von der Behinderung pauschal auf eine geringere Überlebenschance geschlossen werde.“ 

In der Presseerklärung des Bundesverfassungsgerichtes von heute heißt es: Der Gesetzgeber muss unverzüglich Vorkehrungen treffen, um Menschen mit Behinderungen für den Fall einer pandemiebedingt auftretenden Triage zu schützen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab damit neun Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen recht, die Verfassungsbeschwerde eingelegt hatten. Sie vertreten die Auffassung, dass sie ohne solche Vorgaben nicht genug vor einer Diskriminierung geschützt seien. In ihrem Positionspapier zur medizinischen Versorgung anlässlich der Corona-Pandemie hatte die Bundesvereinigung Lebenshilfe bereits im Januar 2021 formuliert, dass „bei einer Priorisierung Diskriminierungen von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung zu vermeiden und ein akzeptiertes und demokratisch legitimiertes Verfahren festzulegen.“ seien.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Raiffeisenstraße 18
35043 Marburg
Telefon: +49 (6421) 491-0
Telefax: +49 (6421) 491-167
http://www.lebenshilfe.de/

Ansprechpartner:
Rudi Mallasch
Abteilungsleiter Kommunikation
E-Mail: rudi.mallasch@lebenshilfe.de
Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust
Telefon: +49 (30) 206411-101
E-Mail: jeanne.nicklas-faust@lebenshilfe.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel