Gesundheitliche Situation von Migranten/-innen und kultursensible medizinische Versorgung im Krankenhaus
Beispielsweise aufgrund von Krieg, Konflikten, wirtschaftlichen Nöten und Klimawandel verlassen viele Menschen ihre Heimat und suchen Schutz – auch in Berlin. Dies stellt die Strukturen der gesundheitlichen Versorgung immer wieder vor Herausforderungen. Kommunikationsprobleme, möglicherweise differierende Krankheitsbilder und im Zusammenhang mit der Migration gemachte Erfahrungen können medizinische Behandlungen erschweren.
Mangelnde sprachliche Verständigung ist eine der großen Zugangsbarrieren zur gesundheitlichen Versorgung. In Berliner Krankenhäusern werden für Patienten/-innen mehrsprachige Beratungen und Aufklärungsbroschüren angeboten. Viele Krankenhausbeschäftigte bringen auch muttersprachliche Kompetenzen für die Verständigung mit fremdsprachigen Personen mit. Zudem gibt es die Möglichkeit, Dolmetscher hinzuzuziehen. Die BKG fordert, dass Dolmetscherkosten als Bestandteil der Behandlung als Beratungs- und Aufklärungsleistungen durch die Krankenkassen zu erstatten sind. Dadurch können Missverständnisse im Klinikalltag verringert, Fehldiagnosen und Mehrfachuntersuchungen vermieden und sogar Kosten gesenkt werden.
Weitere Maßnahmen zur kultursensiblen Ausgestaltung von Versorgungsangeboten sind: Anlaufstellen für trans-/interkulturelle Psychiatrie und Psychotherapie und Institutsambulanzen, die sich der Versorgung von Menschen mit Migrationshintergrund widmen, sind etabliert. In Berlin wird bereits in der medizinischen und pflegerischen Ausbildung interkulturelle Kompetenz vermittelt. Manche Kliniken haben ihre Fortbildungsangebote an die Anforderungen interkultureller Kompetenz in der Pflege oder in Rettungsstellen angepasst. Sie achten auf interkulturelle Öffnung, Einstellung von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund und Kultursensibilität. Systemseitig engagiert sich die BKG am Runden Tisch zur gesundheitlichen Versorgung von Migranten/-innen in besonderen Notlagen, der vor allem strategisch-politische Fragestellungen diskutiert.
Als Nothelfer behandeln die Berliner Krankenhäuser alle hilfesuchenden Patienten/-innen. Auf Erstattung der daraus resultierenden Kosten haben die Krankenhäuser einen Anspruch. Die Durchsetzung dieses Anspruchs scheitert allerdings oft an hohen formalen Nachweisanforderungen und einer unausgewogenen Beweislastverteilung. Problematisch sind insbesondere Fälle, in denen die Patienten/-innen keine Angaben zur Identität, Hilfebedürftigkeit, Mittellosigkeit oder dem Versicherungsstatus machen können oder wollen. Die Sozialämter wirken nur unzureichend mit oder erklären sich für unzuständig. Dadurch wird die Durchsetzung der Kostenerstattung gegenüber den Bezirken für die Krankenhäuser weitestgehend unmöglich gemacht. „Die Gesundheitsfürsorge für sozial vulnerable Patientengruppen stellt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar. Die erheblichen Kosten bleiben aber auf Seiten des Nothelfenden. Es braucht in Berlin dringend eine verbesserte Verwaltungspraxis, welche die Ungerechtigkeiten der Nachweislasten nicht einseitig den Kliniken überhilft“, betont Marc Schreiner, Geschäftsführer der BKG.
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