Illegale Saatgans-Bejagung festgestellt
Im Juni 2019 trat eine entsprechende Verordnung zur Gänsejagd in Kraft. Demnach ist zum Schutz der seltenen Waldsaatgans die Jagd auf beide Saatgans-Arten (Waldsaatgans und Tundra-Saatgans) in Brandenburg komplett ausgesetzt.
„Brandenburg ist ein beliebtes Überwinterungsgebiet für verschiedene Gänse, die im Herbst aus ihren nordischen Brutgebieten einfliegen“, berichtet Manuela Brecht, Naturschutzreferentin beim NABU Brandenburg. Und so tummeln sich im Herbst und Winter an märkischen Gewässern und am Himmel eine Vielzahl von Grau-, Bläss- und Saatgänsen. „Zwischen diesen häufigeren Arten finden sich auch Raritäten, wie die Waldsaatgans, die leider immer seltener wird.“
Waren 2003/2004 deutschlandweit noch rund 35.000 dieser Tiere zu beobachten, so sind es aktuell nur noch etwa 10.000 bis 15.000 Tiere. Wichtiges Überwinterungsgebiet ist neben Mecklenburg-Vorpommern Brandenburg, insbesondere das Untere Odertal. Neben dem Lebensraumverlust war auch die Jagd für den Rückgang dieser seltenen Art verantwortlich.
„Seit langem wurde von Seiten des Naturschutzes die Einstellung der Jagd auf diese Gänsearten gefordert. Nun hoffen wir auf eine Erholung des Bestandes. Doch muss dieses Verbot auch konsequent eingehalten werden“, so Brecht. „Bejagt werden darf zwar noch die Blässgans, aber das nur noch mit Büchsen- und nicht mit Schrotmunition. Schrot verletzt die Tiere oftmals nur und führt so zu einem langsamen, qualvollen Tod.“
Der NABU weist darauf hin, dass insbesondere die Jagd auf Saatgänse strafrechtlich relevant ist und beispielsweise neben einem Bußgeld auch mit dem Entzug des Jagdscheines geahndet werden kann.
Portrait: Waldsaatgans: https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/portraets/waldsaatgans/
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