Kein Arbeitsplatz soll einer Jahreszahl zum Opfer fallen
„Der Anspruch der neuen Bundesregierung, den Kohleausstieg idealerweise auf 2030 vorzuziehen, ist erstrebenswert. Was das Rheinische Revier, die Menschen hier und auch die Unternehmen betrifft, sind die Herausforderungen damit noch einmal gewachsen. Das Revier hat sich dazu heute in elf Punkten klar positioniert. Wir erwarten dazu eine ebenso klare wie verbindliche Aussage von Land und Bund“, sagt Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier, Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der Zukunftsagentur.
Jürgen Steinmetz, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein und Sprecher aller Kammern im Rheinischen Revier, ergänzt: „Wenn die Zeit zur Transformation halbiert wird, braucht es Beschleunigung: Planungs- und Genehmigungsprozesse müssen deutlich schneller werden, ebenso wie der Ausbau erneuerbarer Energien. In der direkten Förderung von Unternehmen muss es jetzt deutlich mehr Flexibilität geben.“
Ausstieg und Schaffung neuer Arbeitsplätze müssen zeitgleich ablaufen, so eine wichtige Forderung in dem Positionspapier. Um einen Strukturbruch zu vermeiden, erwarte man schnellstmögliche Klarheit über die grundsätzlichen Entscheidungen im Rahmen eines weiter vorgezogenen Ausstiegsdatums.
Damit alle Ziele und Pläne, die im Wirtschafts- und Strukturprogramm verankert sind, auch bei einem zeitlich verkürzten Prozess erreicht werden können, sieht das Positionspapier elf Maßnahmen vor:
1. Zu treffende Entscheidungen über einen vorgezogenen Kohleausstieg müssen zwingend eine Kompensation für die wegfallenden Arbeitsplätze, außerdem eine Versorgungssicherheit zu wettbewerbsfähigen Energiepreisen berücksichtigen.
2. Ein neu einzuführendes Transformationsrecht soll Freiheiten für Entwicklungen und Kategorien einräumen, die dazu beitragen, aus den Tagebauen Zukunftsräume zu machen.
3. Das Revier-Wassersystem muss nach Beendigung des Tagebaus neu hergestellt und die Maßnahmen langfristig finanziert werden.
4. Sonderplanungszonen und -flächen sollen ermöglichen, Gewerbegebiete deutlich schneller zu planen und umzusetzen.
5. Eine räumlich und zeitlich begrenzte Sonderwirtschaftszone im Rheinischen Revier soll staatliche Förderung radikal vereinfachen.
6. Der Bund soll mit einer auf das Rheinische Revier zugeschnittenen Förderrichtlinie maßgeschneiderte Projekte und Prozesse ermöglichen.
7. Aufgaben, die ohnehin anfallen und daher keinen zusätzlichen Effekt auslösen, dürfen das Budget nicht belasten. Ebenso wenig dürfen zusätzliche Mittel, etwa aus der EU, auf das Budget angerechnet werden.
8. Das Jährlichkeitsprinzip und die degressiv ausgestaltete Bereitstellung von Mitteln soll wegfallen. Auch zukünftig müssen Gelder für den Strukturwandel zur Verfügung stehen.
9. Ein Investitionsfonds soll für die an die Tagebaue angrenzenden Gebiete die Finanzierung bis zum Ende absichern.
10. Den Kommunen benötigen personelle und finanzielle Unterstützung für ihre Planungsprozesse.
11. Das Gesamtfördervolumen für den Strukturwandel im Rheinischen Revier soll den zusätzlichen Anforderungen entsprechend angehoben werden.
Hintergrund: Die Gesellschafter der Zukunftsagentur sind…
…Vertreterinnen und Vertreter von StädteRegion Aachen, den Kreisen Düren, Euskirchen, Heinsberg, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss und Stadt Mönchengladbach; der Industrie- und Handelskammern Aachen, Köln und Mittlerer Niederrhein; der Handwerkskammern Aachen, Düsseldorf und Köln; des Zweckverbands Region Aachen; der Standort Niederrhein GmbH; von Region Köln/Bonn e.V.; des Deutscher Gewerkschaftsbunds; der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Industrie.
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