Kinderzuschlag (KiZ) steigt ab Januar
Sylvio Herzog, Leiter der Familienkasse Sachsen, rät dazu, mögliche Ansprüche auf Familienleistungen zu prüfen: „Einige Eltern rechnen vielleicht nicht damit, Ansprüche zu haben. Wir erleben es immer wieder, dass Familien Leistungen noch nicht kennen, von denen sie profitieren können. Ein genauer Blick lohnt sich deswegen umso mehr. Wer Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, hat dem Grunde nach auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, zum Beispiel für Schulausflüge, persönlichen Schulbedarf, oder Mittagsverpflegung. Alle Informationen gibt es online auf den Seiten der Familienkasse und dem Familienportal der Bundesregierung.“
Außerdem lässt sich mit dem KiZ-Lotsen unter www.kinderzuschlag.de in wenigen Schritten prüfen, ob sich ein Antrag auf Kinderzuschlag lohnen könnte. Hier finden sich auch weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen. Für die Beantwortung individueller Fragen zum Kinderzuschlag kann von zu Hause auch bequem und unkompliziert eine Videoberatung vereinbart werden.
Hintergrundinformationen
Kinderzuschlag erhalten Elternpaare und Alleinerziehende von der Familienkasse, wenn sie für das jeweilige Kind kindergeldberechtigt sind, es unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist und wenn es im selben Haushalt lebt. Der Antrag auf Kinderzuschlag kann direkt online ausgefüllt und die notwendigen Nachweise hochgeladen werden.
Im November 2021 bezogen in Sachsen 16.345 Familien für 36.800 Kinder den Kinderzuschlag. Weitere Zahlen zu Kindergeld und Kinderzuschlag können dem Statistikportal der BA entnommen werden.
Online gut informiert
Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld und Kinderzuschlag finden Sie online unter www.familienkasse.de.
Das Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet einen umfangreichen Überblick über alle Familienleistungen: www.familienportal.de
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