Bildung & Karriere

Kürzung ab 1.1.2022: 60 € für Pflegehilfsmittel nicht verlängert – Versorgungsengpass droht

Der Bundesrat hat die teilweise Verlängerung von bisher befristeten Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige bis 31. März 2022 beschlossen. Unter anderem verfällt jedoch die Erhöhung der Pflegehilfsmittelpauschale auf 60 Euro zum Ende des Jahres. 

Aus der Verordnung geht hervor, dass folgende Sonderregelungen bis 31. März 2022 ihre Gültigkeit behalten sollen: 

  • Flexiblere Nutzung des Entlastungsbetrags in Höhe von 125 Euro für notwendige Hilfen z. B. durch Nachbarn (gilt bei Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege).  
  • Die Pflegegradbestimmung findet wieder vor Ort statt, kann jedoch im Einzelfall auch weiterhin telefonisch erfolgen. Der Wunsch des Pflegebedürftigen ist zu achten. 
  • Die Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger müssen verpflichtend abgerufen werden, dürfen allerdings auch weiterhin telefonisch stattfinden. 
  • 20 statt 10 Tage Freistellung, um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren. Das Pflegeunterstützungsgeld dient als Lohnersatz.  
  • Kurzfristige und flexible Reduzierung der Arbeitszeit zugunsten der Familienpflegezeit. 

Nicht verlängert worden sind folgende Regelungen: 

  • Die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie Mundschutze und Desinfektionsmittel, wird von 60 Euro wieder auf 40 Euro gesenkt. 
  • Nicht genutzte Entlastungsbeträge aus 2019/2020 verfallen zum Jahresende. Beträge aus 2021 verfallen wie gewohnt im Juni. 

Grundsätzlich bewertet der Verbund Pflegehilfe die Verlängerung der Sonderregelungen als positiv. Als nicht nachvollziehbar empfindet er jedoch das Auslaufen der 60 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.   

Allein wegen der steigenden Energie- und Frachtkosten sei die Pauschale in Höhe von 40 Euro einfach nicht mehr zeitgemäß, erklärt ein Partner des Verbund Pflegehilfe – René Pläster, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Pflegehilfsmittelversorgung. “Wenn die Pauschale wieder auf 40 Euro gesenkt wird, wird es zu massiven Versorgungsengpässen kommen”, so Pläster.   

“Die häusliche Pflege wird unser Gesundheitssystem nicht länger stützen können, wenn aus Versprechen keine Taten werden”, meint Johannes Haas, Geschäftsführer des Verbund Pflegehilfe, im Hinblick auf die Pflegepolitik. “Für einen Politiker mögen 20 Euro nicht die Welt sein, für Pflegebedürftige ist es das Zünglein an der Waage zu ausreichender Versorgung.” 

Über die Verbund Pflegehilfe GmbH

Der Verbund Pflegehilfe berät seit 2008 Pflegebedürftige und deren Angehörige kostenlos zu den verschiedenen Möglichkeiten für ein selbstbestimmtes Leben im Alter. Mit 130 Beraterinnen und Beratern und 1,7 Millionen Gesprächen allein in den letzten fünf Jahren, betreibt er die größte Pflegeberatung Deutschlands.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verbund Pflegehilfe GmbH
Inge-Reitz-Straße 5-7
55120 Mainz
Telefon: +49 (6131) 4932040
http://www.pflegehilfe.org

Ansprechpartner:
Sibell Turus
PR & Marketing
Telefon: +49 (6131) 2652-012
E-Mail: sibell.turus@pflegehilfe.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel