Finanzen / Bilanzen

LG Mönchengladbach: Online-Casino muss Spieler knapp 100.000 Euro erstatten

Bei Online-Glücksspielen hatte ein Spieler viel Geld verloren. Knapp 100.000 Euro muss ihm die Gamebookers Ltd. als Veranstalterin des Online-Casinos nun erstatten. Das hat das Landgericht Mönchengladbach mit Urteil vom 2. Dezember 2021 entschieden (Az.: 2 O 54/21). Das Urteil hat CLLB Rechtsanwälte erstritten.

Online-Glücksspiel war bis Ende Juni 2021 in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten. Laut Glücksspielstaatsvertrag war auch das Anbieten von Glücksspielen im Internet untersagt. Trotz dieses Verbots haben viele Veranstalter den Zugang zu ihrem Online-Casino auch für Spieler in Deutschland leicht ermöglicht. „Da die Anbieter gegen das Verbot verstoßen haben, haben sie keinen Anspruch auf die Einsätze der Spieler und müssen die Verluste erstatten“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Dass das Glücksspiel im Internet süchtig machen und zu ruinösem Verhalten führen kann, zeigt der Fall vor dem LG Mönchengladbach. Der Kläger nahm jahrelang über die deutschsprachige Internetdomain betwandwin, später bwin und schließlich premium.com, an den Online-Glücksspielen der beklagten Gamebookers Ltd. bzw. ihrer Rechtsvorgängerin Electra Works Ltd. teil. Die Gesellschaft mit Sitz in Malta verfügte über keine gültige Lizenz für das Glücksspiel-Angebot in Deutschland.

Der Kläger „zockte“ besonders in den Jahren 2015 bis 2018 exzessiv, verschuldete sich und hatte Ende 2018 alles verspielt. In dem Verfahren ging es nun um die Teilnahme an Online-Glücksspielen im Jahr 2018 auf der Plattform premium.com. Allein in diesen 12 Monaten hatte der spielsüchtige Kläger Verluste in Höhe von rund 99.000 Euro angehäuft. Er klagte auf die Erstattung dieser Verluste – mit Erfolg.

Der Kläger habe einen Anspruch auf Rückzahlung der Verluste in Höhe von rund 99.000 Euro, so das LG Mönchengladbach. Da das Anbieten von Online-Glücksspielen in Deutschland verboten war, seien die Verträge über die Teilnahme am Glücksspiel nichtig gewesen und die Spieleinsätze darum ohne rechtlichen Grund getätigt worden. Die beklagte Anbieterin müsse dem Kläger daher die Verluste erstatten, führte das Gericht aus.

Zudem verweist das LG Mönchengladbach auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.10.2017. Demnach begünstige gerade das Glücksspiel im Internet durch seine Anonymität, fehlende soziale Kontrolle und der besonders leichten Zugänglichkeit die Entwicklung einer Spielsucht und den damit verbundenen negativen Folgen.

Das Verbot für Online-Glücksspiel ist zwar zum 1. Juli 2021 gelockert worden. „Das gilt aber nicht rückwirkend und der Anbieter muss außerdem eine gültige Lizenz für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland haben. Spieler haben daher nach wie vor gute Aussichten, ihre Verluste zurückverlangen zu können“, so Rechtsanwalt Cocron.

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Über CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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