Verbraucher & Recht

Neues Heim, Glück allein

Die Möglichkeit von Homeoffice beeinflusst unser Umzugsverhalten. Zu diesem Ergebnis kam eine Studie von Bitkom Research aus dem Jahr 2020. Unter der Bedingung, dass man in Zukunft zumindest überwiegend von zu Hause aus arbeiten kann, würden nämlich 39 Prozent der über 1.500 Befragten ihren Wohnort wechseln. Aber auch ohne diese Motivation ziehen jedes Jahr mehr als acht Millionen Menschen in Deutschland um. Grund genug für die ARAG Experten, das Thema Umzug näher zu beleuchten.

Wohnortwechsel mit einem Umzugsunternehmen
Sei es durch Zeitmangel, fehlende Muskelkraft oder schlicht und einfach Unlust: Immer mehr Menschen vertrauen bei ihrem Wohnortwechsel auf professionelle Hilfe durch ein Umzugsunternehmen. 2019 verzeichnete Statista mit einem Umsatz von etwa 760 Millionen Euro einen Höchstwert bei den Umzugstransportunternehmen in Deutschland – im Jahr davor lag dieser noch bei rund 700 Millionen Euro. ARAG Experten raten vor Beauftragung eines Unternehmens verschiedene Angebote einzuholen und zu vergleichen. Die Höhe des Angebotes eines Unternehmens hängt in erster Linie davon ab, wie groß die Wohnung und damit der Hausrat ist. Auch die Entfernung zwischen dem alten und neuen Wohnort hat maßgebliche Auswirkungen auf den Angebotspreis.

Nach der Auswahl ist sodann zu klären, welche Aufgaben der Spediteur im Detail übernehmen soll. Für eine Haftung bei möglichen Schäden ist es laut den ARAG Experten besser, wenn möglichst wenig oder gar keine Mischung zwischen Eigen- und Fremdleistung vorgenommen wird. Denn mit dem Dienstleistungsvertrag für den Umzug übernimmt das Unternehmen die gesetzliche Haftung für die Umzugsgüter mit maximal 620 Euro je Kubikmeter Laderaum. Wertvolle Stücke, so raten die ARAG Experten, sollten besser über eine zusätzliche Transportversicherung abgesichert werden.

Kommt es zu Umzugsschäden, empfehlen die ARAG Experten den Schaden schnell zu melden, da das Gesetz hier recht kurze Fristen vorgibt. Äußerlich erkennbare Schäden wie zum Beispiel ein zerbrochenes Stuhlbein müssen innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden. Und zwar in Textform, also etwa per Mail oder Fax. Eine telefonische Meldung reicht nicht aus. Für weniger offensichtliche Schäden liegt die Frist bei zwei Wochen. ARAG Experten empfehlen daher, die Kartons sofort auszupacken und Beschädigungen durch Fotos zu dokumentieren. Noch erfolgversprechender ist es, wenn die Quittungen vom Möbelkauf vorliegen. Denn damit lässt sich der Zeitwert eines Stücks ermitteln und nur den ersetzt die Versicherung. Wichtiger Hinweis: Für Pflanzen und Tiere übernehmen Spediteure meist keine Haftung.

Vor dem großen Umzugstag
Ob nun in Eigenregie oder mit Unterstützung durch ein Umzugsunternehmen – bei einem Umzug muss an tausend Dinge gedacht werden. Die ARAG Experten haben einige wertvolle Tipps für einen reibungslosen Umzugstag zusammengestellt. Ein Umzug eignet sich hervorragend, um mal so richtig auszusortieren und sich von alten Schätzchen zu trennen. Dazu können selten getragene Kleidung, ungeliebte Bücher oder auch defekte Elektronik gehören. Was zu schade zum Wegwerfen ist, findet bei Freunden, Bekannten oder auch auf dem Flohmarkt oder bei eBay Kleinanzeigen vielleicht einen glücklichen neuen Eigentümer.

Nach dem Ausmisten ist Packen mit System Trumpf. Denn das Einräumen geht wesentlich schneller, wenn man weiß, wo etwas verpackt und verstaut wurde. Die ARAG Experten raten, die Kisten und Kartons raumweise zu befüllen und alles deutlich zu beschriften. Damit keine Kartons beim Transport reißen, sollten die Grenze von 30 Kilogramm nicht überschritten werden. Auch eine „Kiste für alle Fälle“ erleichtert den Umzug. In ihr werden alle Dinge verstaut, die bei fast jedem Umzug gebraucht werden. So sind fast immer benötigte Dinge wie Lappen und Putzmittel, Haushaltsrolle, Werkzeuge, Toilettenpapier und Hausapotheke direkt griffbereit.

Ziehen Kinder mit um, sollte vorab das Gespräch mit ihnen gesucht und sie behutsam auf den Umzug vorbereitet werden. Eventuell ist es möglich, die neue Wohnung vorab noch einmal mit den Kindern anzuschauen und ihnen die neue Umgebung mit allen Vorteilen zu zeigen. Auch über die Gründe für den Umzug sollte gesprochen werden. Ist der Nachwuchs alt genug und hat auch Lust, kann er seine Spielsachen selbst verstauen. ARAG Experten raten, den Kindern das Durcheinander und die Hektik am Umzugstag zu ersparen und sie durch Freunde oder Verwandte betreuen zu lassen.

Und nach dem Umzug?
Innerhalb von zwei Wochen muss das Einwohnermeldeamt aufgesucht werden und eine Ummeldung erfolgen. Das Versäumen der Ummeldefrist kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Neben den Ausweisdokumenten ist die Vermieterbescheinigung, auch Wohnungsgeberbescheinigung genannt, zwingend vorzulegen. Auch die Bank, Krankenkasse sowie Versicherungen und das Finanzamt müssen über den Wohnungswechsel Bescheid wissen und die neue Adresse erfahren. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Familien mit Kindern noch ein paar Extra-Gänge bei einem Umzug zu erledigen haben. Klar, dass Kindergärten und Schulen informiert werden müssen. Denken Sie aber auch an die Kindergeldstelle, die Sie über die Familienkasse der Agentur für Arbeit erreichen. Auch sollten Vereine, denen die Familienmitglieder angehören, nicht vergessen werden.

Weitere interessante Informationen unter: https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/mietrechtsschutz/umzug-neues-wohnglueck/

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