Online-Casino: OLG München bestätigt im Rahmen eines Hinweisbeschlusses Rückzahlungsanspruch des Spielers
Der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall hatte sich im April 2020 in dem Online-Casino registriert. Dass er dabei seinen Wohnsitz in Deutschland angegeben hat, war für die Anbieterin offenbar kein Problem. Sie ließ trotz des weitreichenden Verbots von Online-Glücksspiel in Deutschland seine Teilnahme zu. Der Kläger verlor mehr als 14.000 Euro und forderte seinen Verlust von der Anbieterin zurück.
Die Klage hatte Erfolg. Das LG München entschied, dass die Beklagte mit ihrem Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland gegen das Verbot im Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat. Die Spieleinsätze seien daher ohne Rechtsgrund erfolgt und die Verträge nichtig. Der Kläger habe Anspruch auf Erstattung der Verluste.
Das OLG München bestätigte nun in seinem Hinweisbeschluss die Auffassung des Landgerichts und stellte noch einmal klar, dass das Glücksspielverbot in Deutschland nicht gegen europäisches Rechts verstoße. Auch das OLG Hamm hat in einem ähnlichen Fall mit Beschluss vom 12.11.2021 bereits deutlich gemacht, dass es den Rückforderungsanspruch des Spielers für gegeben hält (Az.: I-12 W 13/21).
„Nachdem bereits zahlreiche Landgerichte den Spielern einen Anspruch auf die Erstattung ihrer Verluste im Online-Casino zugesprochen haben, positionieren sich jetzt auch die die ersten Oberlandesgerichte verbraucherfreundlich. Das zeigt, dass gute Aussichten bestehen, die Verluste von den Anbietern der Online-Glücksspiele zurückzuholen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte. Denn bis zum 1. Juli 2021 hat ein umfassendes Verbot für Online-Glücksspiele in Deutschland gegolten. Die Regeln sind zwar etwas gelockert worden – allerdings nicht rückwirkend.
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