Kunst & Kultur

Puccinis „La Bohème“ kehrt zurück auf die Aalto-Bühne

Jahr für Jahr gehört Giacomo Puccinis „La Bohème“ zu den am häufigsten aufgeführten Opern an deutschen Theatern. Auch am Essener Aalto-Theater erfreut sich das Meisterwerk des italienischen Komponisten größter Beliebtheit. Im Dezember und Februar hat das Publikum jetzt drei Mal die Gelegenheit, das Stück zu erleben: Unter der musikalischen Leitung von Matteo Beltrami feiert die Oper am Freitag, 17. Dezember, um 19:30 Uhr ihre Wiederaufnahme (weitere Vorstellungen am 26. Dezember 2021 und am 20. Februar 2022). „Ich liebe die kleinen Dinge, und ich kann und will nur die Musik der kleinen Dinge machen, wenn sie wahr, leidenschaftlich und menschlich sind, zu Herzen gehen“, bekannte Puccini einmal. Getreu diesem Credo wählte er 1896 mit Henri Murgers Roman „Das Leben der Bohème“ eine Stoffvorlage, die kleine Geschichten von kleinen Leuten erzählt: Das Schicksal der schwindsuchtkranken Näherin Mimì (gesungen von Jessica Muirhead) steht im Zentrum der Handlung, ihre Liebe zu dem Dichter Rodolfo (Carlos Cardoso), der sie verlässt, als ihm klar wird, dass sie unheilbar krank ist, und der zu spät begreift, dass ein Leben ohne Verantwortung für andere Menschen kein Leben ist. „In dem Buch war alles, was ich suche und liebe: Die Frische, die Jugend, die Leidenschaft, die Fröhlichkeit, die schweigend vergossenen Tränen, die Liebe mit ihren Freuden und Leiden“, so Puccini. In den weiteren Hauptrollen sind Tobias Greenhalgh als Schaunard, Heiko Trinsinger als Marcello, Baurzhan Anderzhanov als Collin und Mercy Malieloa als Musette zu erleben. Die Inszenierung stammt von Silviu Purcarete.

Karten (€ 11,00-55,00) sind erhältlich im TicketCenter der TUP, II. Hagen 2 (Mo-Fr 10:00-16:00 Uhr), an der Kasse des Aalto-Theaters, Opernplatz 10 (Di-Sa 13:00-18:00 Uhr), telefonisch unter T 02 01 81 22-200 (Mo und Sa 10:00-16:00 Uhr; Di-Fr 10:00-18:00 Uhr) sowie online unter www.theater-essen.de.

Einlassbedingungen: Der Besuch der Vorstellungen ist nach derzeitigem Stand nur für nachweislich vollständig Geimpfte oder Genesene möglich (2G-Regel). Diese Regelung gilt für alle Personen ab 16 Jahren. Auf Nachfrage ist zudem ein Lichtbildausweis oder ein vergleichbares amtliches Ausweispapier vorzulegen. Das Tragen einer medizinischen Maske ist auch während der Veranstaltung am Sitzplatz notwendig.

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