Firmenintern

Reisekostenabrechnung leicht gemacht

Das Abrechnen von Geschäftsreisen ist für Unternehmen oft eine Herausforderung. Hier müssen laufend die gesetzlichen und firmenspezifischen Reisekosten-Richtlinien (travel policies) berücksichtigt werden. Um Unternehmen, Behörden, Organisationen oder Einzelpersonen die Abrechnung zu erleichtern, bietet die Firma BBS Büro-Beratung mit System Martina Kneis e.K. seit 1987 die Software Travel Pro, die alle Schritte einer Reisekostenabrechnung erfasst. Das Unternehmen zählt im Marktsegment der Reisekosten-/ Business-Travel-Anwendungen zu den Spezialisten mit mehr als 30 Jahren Erfahrung und umfangreichen Kompetenzen. Die Unternehmensphilosophie ist dabei eine Benutzerfreundlichkeit und flexible Einsatzbereiche. Damit dieser Mehrwert für die Kunden der BBS nicht verloren geht, hat sich Frau Kneis bereits 2020 an die exact Beratung gewandt, um gemeinsam mit dem Beratungsunternehmen den Weg der altersbedingten Betriebsübergabe vorzubereiten und umzusetzen.

Mit Frau Daniela Schaub, Geschäftsführerin der Digital Flow GmbH mit Sitz in SchleswigHolstein, konnte nach intensiven Gesprächen und Verhandlungen im Mai 2021 der Nachfolgeprozess erfolgreich umgesetzt werden. Durch die Übernahme der Software der BBS hat das Unternehmen nun die Möglichkeit, den Mehrwert auch an die eigenen Kunden weiterzugeben. Die Digital Flow GmbH ist eine Unternehmensberatung und Dienstleistungsunternehmen für die Bereiche des Rechnungswesens. Das Unternehmen hat bereits in der Vergangenheit Reisekosten für Kunden erfasst, jedoch wurde hierzu seither eine Fremdsoftware genutzt. Durch die Übernahme der Software Travel Pro der BBS hat die Digital Flow GmbH ihr Portfolio an Dienstleistungen erweitert. Zur Umsetzung der Nachfolge wurde durch Frau Schaub ein Tochterunternehmen der Digital Flow GmbH, die
Reisekostenabrechner GmbH gegründet. Die neue GmbH steht unter der Geschäftsführung von Frau Daniela Schaub.

Die Reisekostenabrechner GmbH wird den bisherigen Standort in Neu Anspach für eine Übergangszeit aufrechterhalten. Um einen reibungslosen Betriebsablauf zu gewährleisten, werden Frau Martina Kneis und Ihr Mann, Herr Dr. Wilfried Kneis als Softwareentwickler für eine gewisse Zeit weiterhin für das Unternehmen tätig sein.

Frau Martina Kneis freut sich über den gelungenen Prozess und blickt noch einmal auf die Zusammenarbeit mit der exact Beratung zurück: „Eines der primären Ziele für die Nachfolge/Übergabe war mir, dass unsere langjährigen Kunden vom neuen Unternehmen einen äquivalenten, hochwertigen Service erhalten.

Mit der exact Beratung GmbH, Herrn Jens Olbrich und Pauline Gail, hatten wir kompetente Unterstützung im gesamten Übergabeprozess.“
Die Übergabe wurde durch die Unternehmensberater Jens Olbrich und Pauline Gail von der exact Beratung GmbH begleitet. Das 1999 gegründete Beratungsunternehmen ist mit 9 Mitarbeitern in Wetzlar ansässig und hat sich auf die Begleitung und Umsetzung von Unternehmensnachfolgen und -verkäufen kleiner und mittlerer Unternehmen spezialisiert. Seit 2007 betreibt die exact Beratung das Internetportal www.unternehmensboerse-hessen.de zur Vermittlung von Unternehmensverkäufen in Hessen.

Für die Zukunft wünschen wir Frau Martina Kneis, Herrn Dr. Wilfried Kneis und Frau Daniela Schaub alles Gute und viel Erfolg.

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

exact Beratung GmbH
Karl-Kellner-Ring 23
35576 Wetzlar
Telefon: +49 (6441) 447998-0
Telefax: +49 (6441) 447998-70
http://www.unternehmensboerse-hessen.de

Ansprechpartner:
Ute Ulmer
Telefon: +49 (6441) 447998-0
Fax: +49 (6441) 5667959
E-Mail: ute.ulmer@exact-beratung.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel