Reparaturkosten trotz Totalschaden gemäß Gutachten
Gelingt es einem Geschädigten zu beweisen, dass sein Fahrzeug nach einem Unfall fachgerecht und innerhalb der Grenze von 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts repariert wurde, kann er den Ersatz der dafür erforderlichen Kosten verlangen. Dies gilt nach Auskunft der ARAG Experten nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn das Gutachten einen Schaden oberhalb von 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts angegeben hatte (Az.: VI ZR 100/20).
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