Rückzahlungen von Corona-Hilfen kommen zur Unzeit
Eine andere Entwicklung sehen die Unternehmerinnen jedoch kritisch: Mit der Corona-Soforthilfe wurden bis Ende Mai 2020 insbesondere Gewerbetreibende und Selbstständige unterstützt, deren laufende Einnahmen die Verbindlichkeiten der nachfolgenden Monate nicht decken konnten. Antragssteller*innen sollten hierfür ihre Einnahmen und Ausgaben prognostizieren. Dieses Verfahren erweist sich jedoch im Nachgang als schwierig, insbesondere dann, wenn die tatsächlichen Umsatzausfälle geringer ausfielen als prognostiziert, z. B. durch nicht absehbare Projekte.
Diese Prüfung der Rechtmäßigkeit des Anspruchs durch die zuständigen Behörden erfolgt aufgrund der enormen Antragsflut erst spät und erst jetzt. Die Folge daraus ist, dass Unternehmer*innen jetzt – mitten in der vierten Welle mit massiven Einschränkungen und Umsatzeinbußen – aufgefordert werden, die Corona-Hilfen unverzüglich zurückzuzahlen.
VdU-Präsidentin Jasmin Arbabian-Vogel dazu: „Sollten staatliche Unterstützungszahlungen zu Unrecht geflossen sein, müssen diese selbstverständlich zurückgezahlt werden. Allerdings plädieren wir dafür, hier mit Augenmaß vorzugehen und die Rückzahlungen nicht zu Hochzeiten wirtschaftlicher Einschränkungen einzufordern, sondern eine zeitlich befristete Stundung in Erwägung zu ziehen.“
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