Mobile & Verkehr

Verlängertes Kurzarbeitergeld wird erhöht

Pandemiebedingt befinden sich viele Beschäftigte der Busbranche seit vielen Monaten in Kurzarbeit. In den letzten Wochen hat sich die wirtschaftliche Situation der Busunternehmen aufgrund der staatlichen Maßnahmen zu Kontaktbeschränkungen erneut massiv verschlechtert. Der bdo hatte sich daher intensiv für die Verlängerung der Kurzarbeiterregelungen bis Ende März 2022 ausgesprochen. Zwar wurde diesem Wunsch bereits bei den Bund-Länder-Beratungen entsprochen, allerdings drohte die Kürzung der Leistungsätze auf 60 Prozent.

„Die Beibehaltung der erhöhten Kurzarbeit-Leistungssätze ab 01. Januar 2022 ist dringend geboten, damit die Beschäftigten auch weiterhin abgesichert sind.“ erklärte bdo-Präsident Hülsmann deshalb in einem Brandbrief an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, mit dem er die verlängerte Aufstockung des Kurzarbeitergeldes, aber auch die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge gefordert hatte. 

Heil reagierte prompt: Durch seine Initiative werden die Ampel-Fraktionen jetzt die Anhebung des Kurzarbeitergeldes auf den Weg bringen. Dafür ist noch ein entsprechender Änderungsantrag im Zuge der Beratungen über das Gesetz zur Corona-Impfprävention nötig.

Die Anhebung des Kurzarbeitergeldes wird damit stufenweise auf bis zu 87 Prozent der Nettoentgeltdifferenz erfolgen. Ab dem 4. Bezugsmonat werden 70 Prozent der Nettoentgeltdifferenz gezahlt und ab dem 7. Bezugsmonat 80 Prozent, mit Kind 87 Prozent.

Die Regeln werden für Beschäftigte gelten, die bis zum 31. März 2021 einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten. Außerdem werden Beschäftigte, die seit April 2021 erstmalig in Kurzarbeit gegangen sind, für den Zeitraum von Januar bis März 2022 einen Anspruch auf die erhöhten Leistungssätze erhalten.

„Wir begrüßen sehr, dass unsere Forderung nach Anhebung des Kurzarbeitergeldes so prompt umgesetzt wird. Kurzarbeit bedeutet für die Beschäftigten teilweise einen existenziellen Einkommensverlust. Für die Unternehmen bedeutet eine Verschlechterung der Kurzarbeiterregelungen hingegen Personalverlust und Stellenabbau. Offen bleibt leider, ob die Arbeitgeber bei den Sozialbeiträgen weiterhin zu 100 Prozent entlastet werden. Der bdo wird sich dafür einsetzen, dass die Bundesregierung auch an dieser Stelle nachschärft. Der EU-Rahmen lässt dies uneingeschränkt zu.“ so Hülsmann.

Über den Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) e.V.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) ist der Spitzenverband der deutschen Busbranche und vertritt die Interessen der privaten und mittelständischen Unternehmen aus dem Bereich Personennahverkehr, Bustouristik und Fernlinienverkehr gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) e.V.
Reinhardtstr. 25
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 24089-300
Telefax: +49 (30) 24089-400
http://www.bdo.org

Ansprechpartner:
Till Dreier
Referent Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 24089-300
E-Mail: till.dreier@bdo.org
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel