Energie- / Umwelttechnik

Wasserwirtschaft und Landwirtschaft erneuern Zusammenarbeit

Für die Wasserver- und Abwasserentsorgung müssen auch landwirtschaftliche Grundstücke in Anspruch genommen werden. Der Bayerische Bauernverband (BBV) und der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (VBEW) tragen seit Jahrzehnten dazu bei, dass solche Maßnahmen auch ohne staatliche Regelungen und Gerichte möglichst unbürokratisch stattfinden. Die beiden Verbände haben nun die bisher geltende Rahmenregelung für die dingliche Sicherung von Wasser- und Abwasserleitungen nicht nur aktualisiert, sondern ihren Stellenwert mit dem Beitritt des Bayerischen Gemeindetags maßgeblich gesteigert.

Frau Dr. Juliane Thimet, Stellvertreterin des Geschäftsführenden Präsidialmitglieds: "Wir freuen uns, als neuer Vertragspartner unseren Beitrag für allgemein akzeptierte Regelungen in Bayern zur Nutzung landwirtschaftlicher Grundstücke durch Ver- und Entsorgungsleitungen zum Wohle der Allgemeinheit zu leisten."

Die aktualisierte Rahmvereinbarung gibt den bayerischen Landwirten sowie den Ver- und Entsorgungsunternehmen der Wasserwirtschaft Empfehlungen an die Hand, wie die Verlegung und grundbuchrechtliche Sicherung von Trink- und Abwasserleitungen auf landwirtschaftlichen Grundstücken vereinbart werden kann. "Unseren Grundstückseigentümern und Bewirtschaftern ist die Notwendigkeit dieser Leitungen und Anlagen natürlich weiterhin bewusst. Unabdingbar ist, dass mit der Fortschreibung dieser Vereinbarung die Belange der Landwirtschaft weiterhin umfassend berücksichtigt werden", sagte Georg Wimmer, Generalsekretär des Bayerischen Bauernverbandes. Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist insbesondere auch die finanzielle Entschädigung der betroffenen Grundstückseigentümer und Bewirtschafter, wenn eine Leitung mit einer Eintragung im Grundbuch gesichert werden soll.

VBEW-Vorstandsmitglied Markus Rauh stellte abschließend fest: "Der Vertrag ist ein wichtiger Baustein, um den Ver- und Entsorgern in Bayern auch für die Zukunft angemessene und sichere Rahmenbedingungen für den Bau ihrer Anlagen zu gewährleisten. Die Einigung der Wasserwirtschaft und Landwirtschaft kommt am Ende allen bayerischen Bürgerinnen und Bürgern zugute".

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. – VBEW
Akademiestraße 7
80799 München
Telefon: +49 (89) 380182-0
Telefax: +49 (89) 380182-29
http://www.vbew.de

Ansprechpartner:
Ann-Kathrin Behnisch
Kommunikation
Telefon: +49 (89) 380182-45
Fax: +49 (89) 380182-29
E-Mail: a.behnisch@vbew.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel