Wechsel auf LED-Scheinwerfer – das muss beachtet werden
LED-Scheinwerfer sind nicht für jeden Fahrzeugtyp erlaubt
Viele Vorteile sprechen für LEDs: Gleich mehrere zehntausend Betriebsstunden sollen sie halten. Zudem leuchten LEDs weiter als herkömmliche Halogen-Scheinwerfer und kommen dem Tageslicht näher, wodurch Kontraste besser zu erkennen sind. Doch nicht für jeden Fahrzeugtyp sind LED-Scheinwerfer zugelassen. In der Regel verfügen die Scheinwerfer-Hersteller über Listen, für welche Fahrzeuge die LED-Leuchtmittel erlaubt sind.
Wer mit LED-Scheinwerfern ohne Genehmigung fährt, riskiert ein Bußgeld
Der ACE weist darauf hin, dass in Fahrzeugen ausschließlich LEDs verwendet werden dürfen, die entweder über eine „Allgemeine Bauartgenehmigung“ (ABG) vom Kraftfahrtbundesamt oder über das europäische ECE-Kennzeichen verfügen. ACE-Tipp: Die ABG muss stets ausgedruckt mitgeführt werden. Wer diese Genehmigung nicht hat, fährt mit erloschener Betriebsgenehmigung und riskiert ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro. Wichtig: Auch der Versicherungsschutz kann in diesem Fall entfallen.
Beim Wechsel auf Dichtigkeit und korrekte Passung achten
Die Europäische Union hat Hersteller seit 2006 dazu verpflichtet, dass die Lampen von neuen Automodellen ohne Spezialwerkzeug mithilfe der Betriebsanleitung wechselbar sein müssen. Wie einfach oder kompliziert ein Wechsel ist, hängt vom Fahrzeugtyp und den eigenen Fähigkeiten ab. Manche Hersteller geben dazu Schwierigkeitsgrade an. Die LED-Scheinwerfer können mit einem Umrüst-Kit komplett inklusive Gehäuse gewechselt werden oder es werden nur die Glühlampen ersetzt, wie bei Retrofit-LED-Scheinwerfern. Außerdem gibt es Fahrzeuge, bei denen zusätzlich ein Adapter oder ein Steuergerät benötigt wird. Bei der Montage sollte darauf geachtet werden, dass die Scheinwerfer vollständig dicht montiert werden, damit kein Regenwasser eindringen kann. Die Reparatur bzw. der Einbau sollte fachmännisch vorgenommen werden. Werkstätten verfügen über Messgeräte, um die richtige Justierung der Scheinwerfer zu prüfen. Dies empfiehlt sich vor allem, wenn die Leuchtmittel nicht nur getauscht werden, sondern weitere Eingriffe oder Umbauten notwendig sind.
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