Zahlreiche Fragen zur Impfpflicht und zu Impfungen sind noch nicht beantwortet
„Der Deutsche Pflegerat begrüßt die Regelung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum Schutz der vulnerablen Gruppen und deren beabsichtigte Evaluation. Klarzustellen gilt es, ob es sich um eine Impfpflicht aller Mitarbeitenden einer Einrichtung oder um eine Impfpflicht bestimmter dort tätiger Berufsgruppen handelt. Eine gesamtgesellschaftliche Ausrichtung ist hier zwingend geboten.
Offen bleiben im Gesetzentwurf zahlreiche Fragen zur konkreten Umsetzung: Wie müssen sich Arbeitgeber verhalten, wenn am 16. März 2022 Mitarbeiter in einer entsprechenden Einrichtung ohne Impfnachweise und ohne ärztliche Bescheinigung über eine Kontraindikation zum Dienst erscheinen? Muss ein solcher Mitarbeiter ohne Bezug eines Entgelts freigestellt werden?
Hier gilt es aus Sicht des Deutschen Pflegerats Reglungen zu erlassen, wie die Impfpflicht konkret umgesetzt werden kann.
Neben Ärzt*innen sollen nun auch Zahnärzt*innen, Tierärzt*innen sowie Apotheker*innen Impfungen gegen das Coronavirus durchführen. Pflegefachpersonen werden hier nicht explizit genannt, obwohl die für das Impfen notwendigen Kenntnisse bei ihnen im höheren Maße vorliegen. Aus Sicht des Deutschen Pflegerats müssen daher für Pflegefachpersonen dieselben Zugangsvoraussetzungen umgesetzt werden wie für Zahnärzt*innen, Tierärzt*innen sowie Apotheker*innen.
Schnell umgesetzt werden muss zudem die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung der Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf Pflegefachpersonen. Das erhöht das Impftempo. Für den ambulanten Bereich wäre eine schnelle Umsetzung über die Verordnungsfähigkeit einer Impfung im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege möglich.
Grundsätzlich gilt es, die Übertragung heilkundlicher Aufgaben auf Pflegefachpersonen in das Infektionsschutzgesetz zu integrieren. Das fehlt bislang und ist dennoch zur Pandemie-Bekämpfung unabdingbar.“
Anlage:
Die Stellungnahme des Deutschen Pflegerats zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie liegt der Anlage bei.
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
Deutscher Pflegerat e.V. – DPR
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