Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde: Öffnungszeiten zwischen den Jahren
Für Mittwoch, 29. Dezember, und Donnerstag, 30. Dezember, steht die Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde in Alsfeld für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.
Im Vorfeld muss ein Termin vereinbart werden, außerdem gilt die 3-G-Regel für den Zutritt zu den Verwaltungsstandorten des Vogelsbergkreises.
Weitere Informationen auf www.vogelsbergkreis.de, Bürger-Service, Auto, Verkehr und Mobilität.
Auch bei den Kfz-Zulassungsstellen der Städte und Gemeinden in Freiensteinau, Grebenhain, Kirtorf, Mücke, Schlitz und Schotten können zu den jeweiligen Öffnungszeiten und gegebenenfalls mit Termin zwischen den Jahren Kfz zugelassen werden.
Am Freitag, 24. Dezember, und Freitag, 31. Dezember, sind alle Zulassungsbehörden geschlossen. Ab Montag, 3. Januar, gelten die üblichen Öffnungszeiten.
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
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