Mobile & Verkehr

AB Freitag: FFP2-Masken-Pflicht auch bei der Schauinslandbahn

Die Freiburger Verkehrs AG (VAG) weist darauf hin, dass die landesweite Regelung zum Tragen von FFP2- Masken oder eines vergleichbaren Standards (KN95 oder N95) vom 28. Januar an auch in den Räumen von Berg- und Talstation der Schauinslandbahn sowie in den Seilbahnkabinen Gültigkeit hat.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Freiburger Verkehrs AG
Besançonallee 99
79111 Freiburg im Breisgau
Telefon: +49 (761) 4511-0
Telefax: +49 (761) 4511-139
http://www.vag-freiburg.de

Ansprechpartner:
Andreas Hildebrandt
(i) Pressesprecher
Telefon: +49 (761) 4511-142
E-Mail: andreas.hildebrandt@vagfr.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel