BUND: Baumschutzverordnung schützt keine Bäume bei Bauvorhaben – Reform längst überfällig
„De facto gibt es zurzeit keinen Schutz von Bäumen bei Bauvorhaben. So wie die Baumschutzverordnung formuliert ist, muss eine Fällung genehmigt werden, wenn sie beantragt wurde. Die Naturschutzbehörden haben so gut wie keine Möglichkeit, wertvolle Bäume zu schützen. Diese Mängel sind lange bekannt und müssen dringend behoben werden.“, so Christian Hönig, Referent für Baumschutz des BUND.
Das jüngste Beispiel für den unzureichenden Schutz der Baumschutzverordnung ist die Fällung von 13 Bäumen für eine Nachverdichtung in der Friedrichshainer Pintschstraße. Anwohner*innen haben sich lange und intensiv für den Erhalt der Bäume eingesetzt. Letztendlich mussten die Naturschutzbehörden die Fällgenehmigung erteilen. Gemäß der Baumschutzverordnung in der jetzigen Form ist es nur relevant, ob das Bauvorhaben grundsätzlich zulässig ist oder nicht. Der Wert der Bäume für die Stadtnatur, die Artenvielfalt und das Stadtklima wird bei der Erteilung der Fällgenehmigung nicht berücksichtigt.
„Die Bäume in Berlin sind ein wichtiges Schutzgut, mit dem bei Bauvorhaben sehr fahrlässig umgegangen wird. Vielen Bauherren sind sie eigentlich nur im Weg. Dabei wird es ohne Bäume in der Stadt keine Artenvielfalt geben und auch das Stadtklima wird ohne Bäume unerträglich werden. In den letzten Jahren ist die Situation immer schlimmer geworden. Der zunehmende Klimawandel setzt mit Hitze und Trockenheit den Bäumen stark zu. Immer mehr Bäume sterben ab, unter den Neupflanzungen kommt es verstärkt zu Ausfällen. Die Situation ist kritisch und eigentlich müsste die Stadt jetzt um jeden vitalen Baum kämpfen. Wenn in Berlin gebaut werden soll, dann braucht es einen tragbaren und zuverlässigen Schutz von Bäumen und Stadtgrün, auch bei Bauvorhaben. Niemand will in einer Betonwüste wohnen.“
Der BUND fordert eine Reform der Baumschutzverordnung. Die Regelungslücken müssen geschlossen werden, die Verordnung muss auch auf bisher nicht geschützte Baumarten ausgedehnt werden. Zum Schutz von in den Bäumen lebenden Tieren müssen Höhlenbäume und Artenvorkommen in der Stadt regelmäßig erfasst werden. Auch bedürfen Bauvorhaben eines verbindlichen Biotopflächenfaktors, ohne sichergestellte Grünversorgung der Anwohner*innen sollte nicht mehr gebaut werden dürfen.
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