Chef beroht – Kündigung!
Kündigt ein Arbeitnehmer einer Kollegin gegenüber glaubhaft an, er beabsichtige, seinen Vorgesetzten aus dem Fenster zu schmeißen und er sei kurz vor dem Amoklauf, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dies geht nach Auskunft der ARAG Experten aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg hervor. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig – es kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden (Az.: 5 Ca 254/21).
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