DBfK zur Abberufung des Pflegebevollmächtigten
„Zunächst möchte ich mich bei Andreas Westerfellhaus für sein Engagement sowie die vertrauensvolle und kompetente Zusammenarbeit ausdrücklich bedanken“, so Christel Bienstein, die Präsidentin des DBfK. „Die oder der neue Pflegebevollmächtigte steht vor großen Aufgaben, die hohe pflegefachliche und politische Kompetenzen erfordern. Der Koalitionsvertrag enthält anspruchsvolle Absichten zur Verbesserung der Pflege, die schnell vorangetrieben werden müssen.“
Im Koalitionsvertrag wurde unter anderem vereinbart, dass die berufliche Selbstverwaltung der Profession Pflege gefördert werden soll. Außerdem sollen erweiterte pflegerische Rollen mit der entsprechenden Übertragung heilkundlicher Aufgaben geschaffen und die hochschulischen Ausbildungen gefördert werden – durchweg Vorhaben, die der DBfK begrüßt.
„Die oder der Pflegebevollmächtigte hat die Aufgabe, die Interessen der Menschen mit Pflegebedarf zu vertreten. Man kann diese Aufgabe nicht erfüllen, ohne die Rahmenbedingungen in den Pflegeberufen endlich zu verbessern“, mahnt Bienstein. „Die Weiterentwicklung der Profession Pflege ist der einzige Weg, um eine qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung sicherstellen zu können. Menschen mit Pflegebedarf brauchen Profis – in der Interessenvertretung genauso wie in allen pflegerischen Settings.“
Es braucht daher für die Rolle des oder der Pflegebevollmächtigten die Berufung einer Person, die entschieden die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags aufgreift und für nachhaltige Umsetzung sorgt. Sie muss fachlich als auch vom Erfahrungshintergrund für einen systemischen Blick auf das Handlungsfeld Pflege sowie für den Bedarf an Weiterentwicklung der Fachlichkeit stehen.
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