DEHOGA Hessen: 2G plus ist unverhältnismäßig und instrumentalisiert die Branche
Mit den aktuellen Beschlüssen der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit dem Bundeskanzler, flächendeckend und unabhängig von Inzidenzwerten oder der Hospitalisierungsrate die 2G-plus-Regel einzuführen, also nur noch Geimpften und Genesenen mit einem zusätzlichen negativen Test Einlass in Hotels und Restaurants zu gewähren, werde die ohnehin existentiell geschwächte Branche aufs Schwerste beschädigt.
„Die Einführung und Umsetzung der 2G-Zutrittsbeschränkungen und die permanente Verunsicherungsrhetorik haben die Betriebe nicht nur Geld und Nerven über nun fast zwei Jahre, sondern vor allem Mitarbeiter gekostet!“, sagt der Präsident des Hotel- und Gastronomieverbandes DEHOGA Hessen Gerald Kink. „Mit der flächendeckenden und pauschalen Einführung der 2G-plus-Regel drückt man das Gastgewerbe an die Wand.“
Die aktuellen Hotspot-Regelungen in Hessen, die zur 2G-plus-Regel in Regionen mit einer hohen Inzidenz führten, machten deutlich, dass die Umsätze noch tiefer in den Keller rauschten. „Doch ist hier wenigstens ein hoher Inzidenzwert von 350 ein fester Maßstab, der auch wieder verlassen werden könne. Pauschal nun überall 2G-plus einzuführen und weder auf die Inzidenz noch die Belegung der Intensivstationen zu schauen, das versteht in unserer Branche keiner mehr.“, so Kink, der in diesem Zusammenhang erhebliche Zweifel an der rechtlichen Verhältnismäßigkeit äußert und rechtliche Schritte für die Branche ankündigt.
Booster-Kampagne auf dem Rücken des Gastgewerbes
Die Ausnahme für „Geboosterte“, die bei 2G-plus keinen zusätzlichen Test vorweisen müssten, nennt Kink zudem „kaum umsetzbar“ und instrumentalisierend: „Hier wird rücksichtslos auf dem Rücken unserer Betriebe die Impfkampagne für die Auffrischungsimpfungen betrieben.“ Das Gastgewerbe werbe zwar im eigenen Interesse für das Impfen und Boostern, man wehre sich aber vehement dagegen, dies auf Kosten der Unternehmen zu tun.
Es sei für die Betriebe und Mitarbeiter nicht sicher überprüfbar, ob ein digitaler Impfnachweis auch die Booster-Impfung darstellt. Die Impfzertifikate sollen digital beispielsweise mit der CovPassCheck-App überprüft werden. Diese sehe einen speziellen Booster-Nachweis aber nicht vor. „Das sind nur die praktischen Probleme. Bei einer Quote der Auffrischungsimpfungen in Hessen von 38 Prozent benötigen viele Gäste, die doppelt geimpft sind, dann einen zusätzlichen Test. Der Aufwand steht nicht mehr im Verhältnis zum Gastrobesuch oder Hotelaufenthalt.“, kritisiert Gerald Kink.
Planungssicherheit für Hotels und Restaurants? Fehlanzeige.
Im gesamten zurückliegenden Corona-Jahr verzeichnete das hessische Gastgewerbe einen Umsatzrückgang von 43 Prozent wie aus einer aktuell durchgeführten Verbandsumfrage hervorgeht. Im Monat Dezember 2021 hat sich der Umsatz gegenüber dem Vorkrisenmonat 2019 sogar halbiert. Derweil werden die Überbrückungshilfen seit Jahresbeginn reduziert, Energiepreise steigen und eine wirkliche Perspektive gäbe es unter diesen Umständen nicht. Dabei sei gerade die entscheidend. Allein im letzten Jahr habe das Gastgewerbe in Hessen 12.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verloren.
Maßgebliche Gründe dafür seien die per Verordnung geltenden Einschränkungen des Geschäftsbetriebes wie Abstandsgebote, vor allem aber die Zutrittsbeschränkungen bei 2G (geimpft, genesen) und damit einhergehend eine große Stornowelle in Hotellerie und Gastronomie. Clubs und Discotheken seien mit einer kurzen Unterbrechung faktisch dauerhaft geschlossen.
Kink befürchtet: „Uns werden zusehends noch mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verlassen. Die politischen Entscheidungsträger sind sich offenbar überhaupt nicht im Klaren darüber, welche weitreichenden Effekte die ständig neuen und noch schärferen Regeln haben. Die Branche verliert das Vertrauen in politisches Handeln und strauchelt in eine Katastrophe ohne klare Perspektive.“
Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Hessen e.V.
Auguste-Viktoria-Str. 6
65185 Wiesbaden
Telefon: +49 (611) 992010
Telefax: +49 (611) 9920122
http://www.dehoga-hessen.de
Hauptgeschäftsführer
Telefon: +49 (721) 99201-15
Fax: +49 (611) 99201-22
E-Mail: wagner@dehoga-hessen.de