Bildung & Karriere

Deutscher Philologenverband begrüßt CDU-Entschluss

Vor der Landtagswahl im März dieses Jahres hat sich die Saar-CDU für eine Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium ab dem Schuljahr 2023/24 im Saarland ausgesprochen. 

„Wir begrüßen diese Entscheidung außerordentlich, weil das Gymnasium im Saarland damit beispielhaft auch für andere Länder seine Schülerinnen und  Schüler effektiv auf die Herausforderungen der Zukunft, die u.a. mit Globalisierung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit verknüpft sind, vorbereitet. Die Schülerinnen und Schüler bekommen mehr Lernzeit!“, so die Bundesvorsitzende des Deutschen Philologenverbandes (DPhV),  Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing. 

„Wir haben diesen Schritt lange angemahnt und freuen uns, dass Ministerpräsident Tobias Hans jetzt die Initiative ergriffen hat“, erklärt Dr. Marcus Hahn, Vorsitzender des Saarländischen Philologenverbandes.  Besonders positiv bewertet der Verband, dass Hans kein einfaches „Zurück zu G9“, sondern eine Weiterentwicklung des Gymnasiums hin zu mehr Studierfähigkeit, vorschlägt.

Der DPhV unterstreicht die Arbeit seines saarländischen Landesverbandes, der mit seinem Konzept „Gymnasium Plus“ die notwendigen Vorschläge zur Umsetzung bereits vorgelegt hatte. Der DPhV fordert die Umsetzung dieser Vorschläge zeitnah ein und bietet für die Umsetzung seine Expertise an.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Philologenverband
Friedrichstr. 169/170
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 4081-6781
Telefax: +49 (30) 4081-6788
http://www.dphv.de

Ansprechpartner:
Karolina Pajdak
Deutscher Philologenverband
Telefon: +49 (30) 408167-89
Fax: +49 (30) 408167-88
E-Mail: karolina.pajdak@dphv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel