E-Lending: „Nur im Dialog mit allen Beteiligten können angemessene Rahmenbedingungen für alle erreicht werden“
Neben bibliothekspolitischen Themen wie der Sonntagsöffnung von Bibliotheken, dem Erhalt des Kulturellen Erbes, der Provenienzforschung, dem Fachkräftemangel sowie der Erweiterung des Auftrags des Kompetenznetzwerks für Bibliotheken (knb) ging es bei dem Treffen insbesondere um den Verleih von E-Books durch Bibliotheken. Der Bundesrat hatte dazu im März 2021 einen Gesetzesvorschlag eingebracht, der eine neue Regelung im Urheberrecht für das Ausleihen von E-Books durch Bibliotheken vorsieht. Die Erweiterung um einen neuen Paragrafen wurde vom letzten Bundestag abgelehnt. Daher können Bibliotheken weiterhin viele Neuerscheinungen nicht als E-Book lizenzieren, weil die Verlage diese mit einer Sperrfrist von bis zu einem Jahr belegen. Ziel der neuen Bundesregierung ist es nun, „faire Rahmenbedingungen beim E-Lending“ zu schaffen.
Bei dem Gespräch mit den Vertreter*innen des Deutschen Bibliotheksverbandes sagte dazu Ministerin Pfeiffer-Poensgen: „Nur im Dialog mit allen Beteiligten können angemessene Rahmenbedingungen für alle erreicht werden, und dafür braucht es nun die Unterstützung der Politik. Beim Thema E-Lending möchte ich als Vorsitzende der Kulturministerkonferenz einen Runden Tisch anregen, an dem Autor*innen sowie Vertreter*innen der Verlage, des Bibliotheksverbandes, des Bundes und der Länderministerien zusammenkommen. Ich werde mich dafür einsetzen, dass das Thema auch im kommenden Gespräch zwischen der neuen Bundesbeauftragten für Kultur und Medien und den Ländern beraten wird.“
Dr. Frank Mentrup, Präsident des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. (dbv): „Der dbv ist den Kulturminister*innen in den Ländern sehr dankbar, dass sie über den Bundesrat im März 2021 einen Vorschlag mit einer fairen Kompromisslösung für Autor*innen, Verlage und Bibliotheken beim E-Lending eingebracht haben. Dieser Vorschlag muss nun von den Ländern und der neuen Bundesregierung wieder aufgegriffen werden, damit die Zusage des Koalitionsvertrages, „faire Rahmenbedingungen“ beim E-Lending zu schaffen, erfüllt werden kann und damit Bibliotheken endlich auch in der digitalen Welt ihrem gesellschaftlichen Auftrag im vollen Umfang nachkommen können.“
Auch über das Thema Sonntagsöffnung von Bibliotheken wurde intensiv gesprochen. Hier waren sich alle Beteiligten einig, dass eine Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes notwendig ist, damit Bibliotheken in ihrer wichtigen Funktion als öffentliche Orte des Miteinanders bundesweit auch sonntags ihre Türen öffnen können.
Zum Hintergrund des E-Lendings
Mit der Kampagne #BuchistBuch setzt sich der dbv für die von ihm seit 2012 geforderte Gleichbehandlung von elektronischen und gedruckten Medien beim Verleih durch Bibliotheken ein. Das Verfahren des Verleihs ist das gleiche wie beim gedruckten Buch: Es gibt zeitgleich nur eine Ausleihe pro Person, feste Leihfristen und die E-Books, die gerade verliehen sind, können erst dann vom*von der nächsten Leser*in genutzt werden, wenn sie „zurückgegeben“ wurden.
Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) vertritt mit seinen mehr als 2.000 Mitgliedern bundesweit über 9.000 Bibliotheken mit 25.000 Beschäftigten und 11 Millionen Nutzer*innen. Sein zentrales Anliegen ist es, Bibliotheken zu stärken, damit sie allen Bürger*innen freien Zugang zu Informationen ermöglichen. Der Verband setzt sich ein für die Entwicklung innovativer Bibliotheksleistungen für Wissenschaft und Gesellschaft. Als politische Interessensvertretung unterstützt der dbv die Bibliotheken insbesondere auf den Feldern Informationskompetenz und Medienbildung, Leseförderung und bei der Ermöglichung kultureller und gesellschaftlicher Teilhabe für alle Bürger*innen.
www.bibliotheksverband.de
Deutscher Bibliotheksverband e.V. (dbv)
Fritschestraße 27-28
10585 Berlin
Telefon: +49 (30) 6449899-10
Telefax: +49 (30) 6449899-29
http://www.bibliotheksverband.de/
Leitung Kommunikation
Telefon: +49 (30) 6449899-25
E-Mail: presse@bibliotheksverband.de