Verbraucher & Recht

Ein Hund für alle Fälle

Sie führen Sehbehinderte durchs Leben, sorgen in Schulen oder Seniorenheimen für gute Stimmung, sie warnen Diabetiker vor drohender Unterzuckerung oder helfen Zollbeamten bei der Drogenfahndung. Hunde sind weit mehr als der treueste Freund des Menschen. Sogar das Coronavirus können entsprechend ausgebildete Spürhunde erschnüffeln. Anlässlich des Tages des Blindenhundes am 29. Januar erläutern die ARAG Experten nicht nur, welche Voraussetzungen für einen Blindenführhund nötig sind, sondern geben einen Überblick darüber, in welchen Lebenslagen Fellnasen uns Zweibeiner noch unterstützen können.

Warum Blindenhunde?
Bekannte Wege sind für geübte blinde Menschen in der Regel kein Problem. Mit sogenannten Blindenlangstöcken bewegen sich Betroffene nach entsprechendem Training recht sicher durch den Alltag. Dennoch kann jeder noch so kurze Spaziergang gefährlich werden. Denn weder Langstock noch die beste Ortskenntnis können verhindern, dass z. B. herabhängende Äste oder etwa entgegenkommende Radler oder Fußgänger bemerkt werden. Für diesen Fall gibt es speziell ausgebildete Blindenführhunde. Sie gelten in Deutschland als Hilfsmittel nach Paragraph 33 des Sozialgesetzbuchs (SGB) V, dessen Kosten unter den richtigen Voraussetzungen von den Krankenkassen übernommen werden. Die Anschaffung solcher Hunde ist mit 20.000 bis 30.000 Euro aber sehr kostenintensiv, weshalb sich Krankenkassen oft weigern zu zahlen. Die ARAG Experten raten Betroffenen, hartnäckig zu bleiben und verweisen auf einen konkreten Fall, in dem eine blinde Frau erfolgreich einen Blindenhund bei ihrer Kasse durchsetzte, so dass sie ihren Alltag aktiv und selbstständig fortführen konnte (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Az.: L 5 KR 99/13).

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Es gibt einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um einen Blindenführhund zu bekommen: Die Sehschärfe muss unter fünf Prozent betragen und der Blinde sollte körperlich fit sein. Zudem muss genügend Wohnraum zur Verfügung stehen und der Vermieter der Tierhaltung grundsätzlich zustimmen. Zunächst folgt ein Einweisungslehrgang, in dem Mensch und Tier den Umgang miteinander lernen. Erst nach erfolgreicher Prüfung darf der Blinde das Tier mit nach Hause nehmen.

Die breite Palette der Spürnasen
Als Lebensretter sind Hunde z. B. nach Lawinenabgängen oder Erdbeben unterwegs. Wo der Mensch und die Geräte durch ihren zu schlechten Spürsinn und ihre Langsamkeit versagen, ist der Lawinenhund mit seinem Geruchssinn an erster Stelle. Einige der Vierbeiner sind bestens trainierte Schwimmer, die Menschen vor dem Ertrinken retten können. Auch Krankheiten wie etwa Diabetes oder Krebs können Hunde erschnüffeln und dadurch Menschenleben retten. Da ist es wenig erstaunlich, dass auch das Coronavirus einer geschulten Covid-19-Fellnase nicht entgeht. Die ARAG Experten verweisen auf eine Studie unter der Leitung der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (TiHo), bei der Hunde nach einem einwöchigen Training in der Lage waren, das Virus bei 92 Prozent der 5.000 vorgelegten Proben korrekt zu identifizieren.

Ein anderes Einsatzgebiet ist die Therapie. Ob z. B. Psychotherapie, Ergotherapie oder Heilpädagogik – hier kann die einfache Anwesenheit eines Hundes dazu führen, dass Patienten besser entspannen und empfänglicher für die therapeutischen Anwendungen sind. Stress, Aggressionen oder Unsicherheiten können durch anwesende Therapiehunde gesenkt werden und zum Wohlbefinden der Patienten beitragen.

Brandmittelspürhunde retten zwar keine Leben, sind aber wichtig für die Aufklärung von Verbrechen. Sie erkennen aufgrund ihres hochempfindlichen Geruchssinns auch noch Tage später kleinste Restmengen brennbarer Flüssigkeiten im Brandschutt, so dass sie vor allem bei dem Verdacht einer Brandstiftung eine wertvolle Hilfe sein können.

Eine ganz andere Art Verbrechen können sogenannte Datenträgerspürhunde aufklären. Sie können bestimmte Chemikalien erschnüffeln, die beispielsweise in USB-Sticks, Festplatten, Speicherkarten oder Smartphones enthalten sind. Allerdings ist das Erschnüffeln von Daten sehr viel anstrengender als die Suche nach Drogen wie etwa Kokain oder Marihuana. Daher müssen die IT-Spürhunde nach 15 bis 20 Minuten eine Pause einlegen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/versicherung-und-sicherheit/ 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferetnin
Telefon: +49 (211) 9633115
Fax: +49 (211) 9632220
E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel