Gesundheit & Medizin

Gesetzliche Regelungen zu Triage-Situationen dürfen Menschen mit Demenz nicht benachteiligen

Das Bundesverfassungsgericht hat am 28. Dezember 2021 entschieden, dass die Bundesregierung Entscheidungsgrundlagen für Triage-Situationen gesetzlich regeln muss. Ohne entsprechende Regelungen besteht die Gefahr, dass Menschen mit Demenz alleine aufgrund ihrer Diagnose benachteiligt werden, wenn es um die Vergabe begrenzter Intensivbetten geht. Bereits im April 2020 hat deshalb der europäische Dachverband Alzheimer Europe ein Positionspapier zur Triage verfasst, dem sich die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) angeschlossen hat.

Entscheidungen für oder gegen die Behandlung eines einzelnen Patienten in Situationen, in denen nicht ausreichend intensivmedizinische Betten zur Verfügung stehen, müssen nach einheitlichen Kriterien erfolgen. Diese Kriterien müssen gesetzlich geregelt sein, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil festgestellt hat. Ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und insbesondere Menschen mit einer Demenz-Diagnose sind in besonderem Maße gefährdet, in Triage-Situationen benachteiligt zu werden. Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat in seinem 6. Menschenrechtsbericht an den Bundestag darauf hingewiesen, dass die unverbindlichen Empfehlungen der medizinischen Fachgesellschaften, die derzeit herangezogen werden, nicht im Einklang mit den Grund- und Menschenrechten stehen. Sie diskriminieren ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen zumindest mittelbar. „Wenn sich im Zuge der Omikron-Welle die Situation in den Krankenhäusern weiter zuspitzt, wird eine gesetzliche Regelung, die sich auf menschen- und verfassungsrechtliche Grundlagen stützt, umso dringlicher“, so Monika Kaus, 1. Vorsitzende der DAlzG. „Gerne stehen wir als Vertreter der Betroffenen dem Gesetzgeber beratend zur Verfügung, damit Menschen mit Demenz nicht benachteiligt werden.“

Die „Stellungnahme von Alzheimer Europe zur Zuweisung knapper medizinischer Ressourcen im Bereich der intensivmedizinischen Versorgung während der COVID-19-Pandemie“ vom 3. April 2020 steht auf der Homepage der Deutschen Alzheimer Gesellschaft zur Verfügung.

Hintergrund

In Deutschland leben heute etwa 1,6 Millionen Menschen mit Demenzerkrankungen. Etwa zwei Drittel davon werden in der häuslichen Umgebung von Angehörigen betreut und gepflegt. Jährlich erkranken rund 300.000 Menschen neu. Ungefähr 60 Prozent davon haben eine Demenz vom Typ Alzheimer. Die Zahl der Demenzerkrankten wird bis 2050 auf 2,4 bis 2,8 Millionen steigen, sofern kein Durchbruch in Prävention und Therapie gelingt.

Über Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft engagiert sich für ein besseres Leben mit Demenz.
Sie unterstützt und berät Menschen mit Demenz und ihre Familien. Sie informiert die Öffentlichkeit über die Erkrankung und ist ein unabhängiger Ansprechpartner für Medien, Fachverbände und Forschung. In ihren Veröffentlichungen und in der Beratung bündelt sie das Erfahrungswissen der Angehörigen und das Expertenwissen aus Forschung und Praxis. Als Bundesverband von mehr als 130 Alzheimer-Gesellschaften unterstützt sie die Selbsthilfe vor Ort. Gegenüber der Politik vertritt sie die Interessen der Betroffenen und ihrer Angehörigen.
Die DAlzG setzt sich ein für bessere Diagnose und Behandlung, mehr kompetente Beratung vor Ort, eine gute Betreuung und Pflege sowie eine demenzfreundliche Gesellschaft.

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