Handel in Baden-Württemberg fordert weiterhin die Abschaffung der Nachweispflicht
"Es ist schade, dass es die Landesregierung erneut verpasst hat, dem Handel die dringend benötigten und aus pandemischer Sicht absolut vertretbaren Erleichterungen in Form der Abschaffung der 2G- und der 3G-Regelung im Einzelhandel zuzugestehen. Der Einzelhandel ist kein Treiber der Pandemie. Weder in Niedersachsen noch in Bayern, wo es keine Nachweiskontrollen im Einzelhandel mehr gibt, sind die Infektionszahlen überproportional nach oben geschnellt", sagte Hermann Hutter, Präsident des Handelsverbands Baden-Württemberg (HBW).
2G und 3G sorgen im Einzelhandel durch das Ausbleiben der Kundschaft für massive Umsatzeinbrüche und existenzbedrohende Verluste. Der Flickenteppich an verschiedenen Regelungen in den Bundesländern verstärkt das Problem des Frequenzverlustes vor allem in Grenzregionen und fördert Einkaufstourismus zulasten des baden-württembergischen Einzelhandels. Die stichprobenartigen Kontrollen, die von nun an wieder erlaubt sind, begrüßt der Handel zwar, verweist aber auf die hohen personellen und finanziellen Kosten, die auch bei stichprobenartigen Kontrollen anfallen.
"Um auch künftig ein vielfältiges Einzelhandelsangebot in unseren Innenstädten garantieren zu können, muss der Handel schnellstmöglich ohne Nachweiskontrollen öffnen dürfen. In der Zwischenzeit braucht der Handel Unterstützung und die entstandenen und noch entstehenden wirtschaftlichen Schäden müssen kompensiert werden. Die wichtigste Maßnahme wäre der Wegfall der Kontrollpflicht durch den Einzelhandel. Diese Maßnahme würde das Land kein Geld kosten, die Händler jedoch signifikant entlasten. Hinzu kommt, dass die Kontrollen für unsere Mitarbeiter aufgrund zunehmend aggressiver Kunden schlicht nicht zumutbar sind. Außerdem muss die Hürde für die Beantragung der Überbrückungshilfe, die derzeit bei 30% Umsatzverlust liegt, deutlich gesenkt werden", ergänzte Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg (HBW).
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