Inhalts- und Nebenbestimmungen zu Genehmigungsbescheiden im Bau- und Umweltrecht – Grundlagen, Wirkungsweise und Anforderungen an die Konfliktschlichtung in Nachbarkonstellationen
Beim Erlass von Genehmigungsbescheiden im Bau- und Umweltrecht sind Inhalts- und Nebenbestimmungen (Nutzungsbedingungen, Befristungen, Auflagen etc.) nicht hinwegzudenkende Instrumente, um den Genehmigungsinhalt auszuformen oder sicherzustellen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des Verwaltungsaktes erfüllt werden.
Die Praxis zeigt, dass beim „Design von Nebenbestimmungen“ und deren Vollzug nicht selten schwierige Problemlagen und Zweifelsfragen auftreten.
Hier setzt das Seminar an. Die Dozenten, die beide seit Jahren in der Praxis des Bau- und Umweltverwaltungsrechts anwaltlich auf Vorhabenträger- oder Behördenseite aber auch in der Verwaltungsfortbildung tätig sind, behandeln die „klassischen“ Fragestellungen:
– Was soll geregelt werden?
– Was kann geregelt werden?
– Wie regelt man es?
Dabei wird der Schwerpunkt des Seminars auf der Abgrenzung der einzelnen Nebenbestimmungen, der Vorstellung deren Wirkungsweise, dessen Vollzug und deren bestimmter Abfassung aber auch der Bewältigung nachbarlicher Konfliktlagen liegen.
Wie stark darf und muss gegebenenfalls aus nachbarschützenden Gründen die Vorhabenzulassung reglementiert werden?
Wie hoch sind die Anforderungen des Rechts und der Rechtsprechung an die Konkretheit und Bestimmtheit der Nebenbestimmungen, damit im Vollzug auch das erreicht wird, was bei der Erstellung des Bescheides beabsichtigt war.
Unter anderem diese Fragen werden gemeinsam mit den Teilnehmern erarbeitet und diskutiert.
Das Seminar ist interessant für Sie, als Mitarbeiter von (Genehmigungs-)Behörden, etwa aus Bau-, Immissionsschutz- oder Wasserbehörden, die ihr Wissen über Inhalts- oder Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten vertiefen oder auffrischen wollen.
Es eignet sich auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Bau- und Umweltbehörden, die sich erstmals in die Thematik einarbeiten.
Auch für Vorhabenträger (Bauherren, Anlagenbetreiber), die Inhalts- und Nebenbestimmungen zu beachten haben, ist das Seminar geeignet.
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmepauschale: 379€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/R220607.pdf
Als Termin in meinem Kalender vormerken (z.B.: Outlook, Lotus, SuperOffice usw.): https://www.iwu-ev.de/ics/R220607.ics
Programm
09.30 Uhr Begrüßung, Einführung und Grundlagen:
– Arten von echten Nebenbestimmungen (wie Auflage, Befristung und Bedingung, § 36 VwVfG, § 12 BImSchG, § 13 WHG) und Abgrenzung zu Inhaltsbestimmungen
– Fachgebietsübergreifende Problemlagen bei der Abfassung von Inhalts- und Nebenbestimmungen
– Erstanwender- und Zweitanwenderperspektive
11.00 Uhr Kaffeepause
11.15 Uhr – Allgemeine Strukturprinzipien bzw. Fragestellungen (fachliche Bewertung, rechtliche Schranken, Präzision, Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit)
– Wirkungsweise der Nebenbestimmungen und Unterschiede beim Vollzug
– Auslegung von Nebenbestimmungen
– Gestaltungsspielraum der Behörden
12.15 Uhr Mittagspause
13.00 Uhr – Anforderungen an die Konfliktschlichtung durch Inhalts- und Nebenbestimmungen im Bau- und Umweltrecht, insbesondere bei Nachbarkonstellationen
14.15 Uhr – Bescheidaufbau, u.a. Anforderungen an die Begründung des Bescheides
– Beispiele geglückter und missglückter Nebenbestimmungen aus zahlreichen Rechtsbereichen
– Rechtsprechung zu Nebenbestimmungen
15.00 Uhr Kaffeepause
15.15 Uhr – Besonderheiten im Immissionsschutzrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht
16.30 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung
16.45 Uhr Ende der Veranstaltung
Wir sind ein gemeinnütziger Verein und konzentrieren uns schwerpunktmäßig auf das Organisieren von Fachseminaren und –tagungen für Führungskräfte und das Fachpersonal in Unternehmen unterschiedlicher Branchen und in öffentlichen Einrichtungen.
Umweltorientierte Unternehmensführung ist dabei das Ziel unserer Teilnehmer.
Ergänzt wird der Fokus des IWU durch Seminare zu neuen rechtlichen und technischen Entwicklungen für Fachkräfte in Unternehmen der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie der Abfall- und Energiewirtschaft.
Das IWU trägt damit dem Konsens Rechnung, dass Unternehmen im 21. Jahrhundert nicht nur wirtschaftlichen Erfolg, sondern ebenso den Interessen der Gesellschaft und der Umwelt verpflichtet sind.
Seminare des IWU werden durchweg von Fachkräften aus den jeweiligen Bereichen geleitet.
Dazu haben wir einen Pool an hochkarätigen Dozenten, welche in unseren Seminarräumen und Veranstaltungssäalen, ihr KnowHow weitergeben. Dabei hat das IWU zur Umsetzung der aktuellen Weiterbildungsveranstaltungen und Tagungen zahlreiche Innovatoren, Querdenker, Vernetzer und Kommunikatoren als spannende und inspirierende Referenten zur Verfügung. Fachkompetenz wird vorrangig aus Rechtsanwaltskanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros, Führungsebenen der Wirtschaft sowie aus Behörden akquiriert.
Das IWU setzt auf flexibles Wissensmanagement, dazu zählt ein weit verzweigtes Netzwerk an fachspezifischen und spezialisierten Kompetenzen.
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