Verbraucher & Recht

Keine Minderung wegen Baulärm

Tritt nach Abschluss eines Mietvertrags erheblicher Baustellenlärm auf einem Nachbargrundstück auf, berechtigt dies bei Fehlen einer entsprechenden sogenannten Beschaffenheitsvereinbarung nicht grundsätzlich zu einer Mietminderung. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach eine solche Abmachung nicht damit begründet werden kann, die Freiheit der Wohnung von Baulärm werde regelmäßig stillschweigend Vertragsgegenstand. Anderes könne gelten, wenn der Vermieter sich selbst gegen die Immissionen wehren könnte (Az.: VIII ZR 258/19).
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