KfW-Förderstopp
Zwar war die Einstellung für das sogenannte Effizienzhaus (EH) 55 im Neubau zum 31. Januar 2022 erwartet worden, aber der komplette Förderstopp – jetzt plötzlich sogar eine Woche früher – betrifft auch das EH40 im Neubau, das EH40 plus sowie die energetische Sanierung. „Klimapolitisch und wirtschaftlich ist das ein völlig falsches Signal“, erklärt TSD-Hauptgeschäftsführer Martin Paukner. Denn gerade der Gebäudesektor sei für das Erreichen der Klimaschutzziele von zentraler Bedeutung. Außerdem bringe der Beschluss tausende Bauherren völlig unnötig in finanzielle Bedrängnis, weil nun plötzlich ein Teil des Finanzierungskonzeptes wegbreche. „Das kann ein riesiger Rattenschwanz werden mit Auswirkungen bis hin zu den ausführenden Betrieben im Tischler- und Schreinerhandwerk.“
Jetzt muss es schnell gehen
… und eine Übergangslösung gefunden werden, bis eine neue Fördersystematik gilt. „Bevor man etwas Bewährtes kappt, sorgt man doch für Ersatz. Es kann nicht sein, dass Bauherren und Betriebe allein gelassen und klimagerechtes Bauen ausgebremst werden“, setzt Paukner nach und unterstreicht dies mit vier zentralen Forderungen:
- Alle laufenden Anträge sowohl für EH55 als auch für EH40 und energetische Sanierungsmaßnahmen müssen entsprechend bisheriger Förderprogrammatik weiterhin entschieden werden. Hierfür sind die erforderlichen Haushaltsmittel sicherzustellen.
- Sowohl für die EH40- als auch für die Sanierungs-Förderung nach aktueller Förderprogrammatik müssen Anträge weiterhin gestellt werden können.
- Die angekündigte Neujustierung der Bau- und Sanierungsförderung entsprechend den politischen Prioritäten der neuen Bundesregierung erlaubt keinen Zeitverzug und muss mit größter Zielstrebigkeit vorangebracht werden.
- Der Übergang von der bisherigen zur neuen Förderprogrammatik muss bruchfrei erfolgen.
Aus dem Bundeskabinett wurde inzwischen immerhin die Bereitschaft signalisiert, zeitnah die haushälterischen Vorkehrungen zu treffen, damit zumindest für die EH40- und die Sanierungsförderung sowohl offene als auch neue Anträge weiterbearbeitet beziehungsweise gestellt werden können. Davon unabhängig soll der Förderrahmen – also Inhalte und finanzielle Mittel – im Zuge der Diskussion um das Klimaschutz-Sofortprogramm umgestaltet werden. Dabei wird es voraussichtlich auch zu einem Abgleich zwischen der für dieses Jahr angekündigten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes und der „Bundesförderung effiziente Gebäude“ (BEG) kommen. Interessant wird dann die Frage sein, ob der Neubaubereich weiterhin im bisherigen Umfang gefördert wird oder Förderanteile an den Sanierungsbereich verliert.
*Vom Förderstopp nicht betroffen sind Sanierungsmaßnahmen, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) im Bereich der Gebäudehülle umsetzt. Das betrifft die Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, den Austausch von Fenstern und Außentüren sowie die Installation von sommerlichem Wärmeschutz.
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