Kunst & Kultur

Lebenshilfe-Projekte halten Erinnerung an Opfer des Nationalsozialismus wach

Anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar macht die Bundesvereinigung Lebenshilfe auf Projekte örtlicher Lebenshilfen aufmerksam, die nachhaltig an die furchtbaren Verbrechen der NS-Zeit erinnern. Menschen mit Behinderung, die damals als „lebensunwert“ galten, sorgen heute aktiv dafür, dass dieser dunkle Teil deutscher Geschichte nicht in Vergessenheit gerät.

Schon seit 1999 gibt es das Projekt „1000 Buchen“ des Lebenshilfe-Werks Weimar/Apolda. Entlang der Marschroute der Häftlinge des ehemaligen Konzentrationslagers Buchenwald bei Weimar bis ins bayerische KZ Flossenbürg pflanzen Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam Bäume. So entsteht Stück für Stück ein lebendiger Erinnerungsweg.

Zudem betreibt die Lebenshilfe in der Gedenkstätte seit 2020 ein inklusives Café wie auch die internationale Jugendbegegnungsstätte. Damit arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung an diesem symbolträchtigen Ort zusammen und setzen ein Zeichen gegen Ausgrenzung.

Inklusive Führungen in der Gedenkstätte für die Opfer der Euthanasie-Morde Brandenburg an der Havel bieten seit 2017 Menschen mit Lernschwierigkeiten der Lebenshilfe Brandenburg – Potsdam regelmäßig in Leichter oder einfacher Sprache an. Sehr eindrucksvoll erläutern damit Menschen, die in der Nazi-Diktatur selbst Opfer geworden wären, Nachgeborenen die schrecklichen Taten.

Im Projekt „Barrierefrei erinnern“ arbeiten die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau Dora, der Erfurter Erinnerungsort „Topf & Söhne – die Ofenbauer von Auschwitz“, die Lebenshilfe Erfurt und der Landesverband der Lebenshilfe Thüringen seit 2020 zusammen und entwickeln Angebote in Leichter oder einfacher Sprache. Dazu gehören auch Führungen durch Ausstellungen, für die wie in Brandenburg an der Havel Menschen mit Lernschwierigkeiten zu sogenannten „Guides“ ausgebildet werden.

Weiterführende Links zu den örtlichen Projekten:

Zum Hintergrund: Am Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus erinnert die Bundesvereinigung Lebenshilfe an die etwa 300.000 kranken und behinderten Menschen, die von 1939 bis 1945 in ganz Europa ermordet wurden. Sie galten als „Ballastexistenzen“, als „Volksschädlinge“ und wurden als „lebensunwert“ systematisch aussortiert. Die Lebenshilfe setzt sich daher seit ihrer Gründung vor mehr als 60 Jahren für eine inklusive Gesellschaft ein, die Menschen mit Behinderung und anderen Minderheiten uneingeschränkte Teilhabe garantiert.

Über den Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.

Seit ihrer Gründung im Jahr 1958 steht die Lebenshilfe für Teilhabe statt Ausgrenzung, für Offenheit und Vielfalt. Als Selbsthilfevereinigung, Eltern- und Fachverband unterstützt sie Menschen mit verschiedenen Behinderungen und ihre Familien. Vor allem setzt sich die Lebenshilfe für Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung ein. Menschen mit schwerer und mehrfacher Behinderung sind der Lebenshilfe besonders wichtig. In fast 500 Orts- und Kreisvereinigungen sowie 16 Landesverbänden sind rund 120.000 Mitglieder aktiv. Bundesvereinigung und Landesverbände vertreten überregional die Interessen von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen. Mehr Informationen im Internet auf: www.lebenshilfe.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.
Raiffeisenstraße 18
35043 Marburg
Telefon: +49 (6421) 491-0
Telefax: +49 (6421) 491-167
http://www.lebenshilfe.de/

Ansprechpartner:
Peer Brocke
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 206411-140
E-Mail: peer.brocke@lebenshilfe.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel