Familie & Kind

Minister Buschmanns enttäuschende Ankündigung zur Familienrechtsreform: Reformbedarf für getrennte Eltern und Kinder völlig ausgeklammert

Die „größte Familienrechtsreform der letzten Jahrzehnte“ kündigte Bundesjustizminister Buschmann am Wochenende an. Die lange überfälligen und von der Vorgängerregierung liegengelassenen Reformen des Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrechts sowie die Regelungen zum Wechselmodell / Doppelresidenz werden jedoch mit keinem Wort erwähnt. Die Ankündigung ist eine herbe Enttäuschung für getrennte Eltern und deren Kinder 

Buschmann zu Reformen des Familienrechts ein Schlag ins Gesicht – sie werden völlig ignoriert. Offenbar will auch die Ampel-Koalition hier in die Fußstapfen der großen Koalition treten und die längst überfälligen Reformen des Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrechts aussitzen oder verschleppen und schweigt sich im ersten Schritt dazu aus“, erklärt Markus Witt, Mitglied im Bundesvorstand des Väteraufbruch für Kinder e.V., welcher sich seit über 30 Jahren für zeitgemäße Reformen des Familienrechts einsetzt. Eigeninitiative der Politik, für Trennungseltern positive Veränderungen anzustoßen, gab es in der Zeit kaum.

Man erwarte eine zeitnahe Stellungnahme des Bundesjustizministers Buschmann, ob und wie er die überfälligen Reformen für Trennungseltern und deren Kinder umsetzen und damit auch den Koalitionsvertrag erfüllen wird. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, denn Tag für Tag werden Kinder in Deutschland in einem streitfördernden familienrechtlichen System zerrieben.

„Um es ganz deutlich zu sagen: Es geht nicht nur um zeitgemäße Reformen und die Anpassung an die Lebenswirklichkeit von Trennungsfamilien und deren Kindern, es geht hier um aktiven Kinderschutz“, fasst Witt es, sichtbar verärgert, zusammen. Man habe klare Erwartungen, dass auch die Reformen für Trennungseltern und deren Kinder „historisches Format“ haben und nicht wieder, wie so oft, nur kleinste, meist wirkungslose, Schritte mit Alibifunktion unternommen werden.

Buschmanns Vorgängerin Christine Lambrecht hatte die lange überfälligen Reformen des Familienrechts für Trennungseltern noch im Herbst 2020 mit der Begründung, dass in 8 Jahren großer Koalition nicht genügend Zeit gewesen wäre, vertagt. Der Koalitionsvertrag blieb zu den Reformvorhaben in kritischen Bereichen noch vage, strittige Punkte wurden gekonnt umschifft, auch wenn es vorsichtige Andeutungen zu einer positiven Veränderung im Sorge- und auch im Unterhaltsrecht gab.

Die 2015 einstimmig angenommene Resolution 2079(2015) der parlamentarischen Versammlung des Europarates, welche das Wechselmodell als familienrechtliches Leitbild in allen 47 Mitgliedsstaaten fordert, ist in Deutschland bisher nicht umgesetzt.

Die vom Bundesfamilienministerium 2015 in Auftrag gegebene Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht wurde bis heute trotz Fertigstellung im Jahr 2019 nicht veröffentlicht. Die bisherige Regierung zeigte kein Interesse und politische Manipulationen wurden immer offensichtlicher. Ein im Februar 2021 aufgedeckter und in den Medien breit beleuchteter Skandal zu dem Thema bestätigte dies. Erst vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass anscheinend auch eine weitere Studie zu Betreuungsmodellen nach einer Trennung (Familienmodelle in Deutschland, FAMOD) eher politisch motivierte statt wissenschaftlich belegbare Ergebnisse liefert.

Die Frage, wie Kinder nach einer Trennung betreut werden, ist in Deutschland seit Jahrzehnten hoch umstritten und wird leider häufig ideologisch geführt. In Bezug auf gleichberechtigte und gleichverantwortliche Elternschaft auch nach einer Trennung ist Deutschland ein Entwicklungsland.

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