Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Barnim – Klageregister geöffnet
Nun ist es so weit: Prämiensparer:innen, die sich der Musterklage anschließen und ihre Ansprüche gegen die Sparkasse Barnim sichern möchten, können sich ab jetzt beim Bundesamt für Justiz im Klageregister anmelden und so von der Klage profitieren.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale hat die Sparkasse Barnim ihren Kund:innen die Zinsen für die Langzeitverträge „Prämiensparen flexibel“ über Jahre hinweg falsch berechnet. Nun soll mit der Klage festgestellt werden, wie die Zinsen korrekt zu berechnen sind. „Gute Neuigkeiten! Verbraucherinnen und Verbraucher können jetzt ihre Ansprüche gegen die Sparkasse Barnim anmelden. Mit der Klage wollen wir einer Vielzahl von betroffenen Kund:innen helfen, die andernfalls selbst einzeln klagen müssten“, so Christian A. Rumpke, Geschäftsführer der VZB.
Welche Voraussetzungen Kund:innen der Sparkasse Barnim erfüllen müssen, um an der Klage teilnehmen zu können, und wie die Anmeldung genau funktioniert, kann jede:r auf der Webseite der VZB nachlesen. „Wenn es im Einzelfall komplizierter sein sollte, helfen die Berater:innen der Verbraucherzentrale kompetent weiter“, ergänzt Rumpke.
Binnen zwei Monaten müssen sich mindestens 50 Betroffene in das Register eintragen, damit die Klage als Musterfeststellungsklage zulässig ist. Auch danach ist eine Anmeldung für Verbraucher:innen noch möglich, jedoch nur bis zum Tag vor dem ersten Gerichtstermin. Ein Datum hierfür steht derzeit noch nicht fest.
Die Klage der VZB war im November 2021 als erste Musterfeststellungsklage im Land Brandenburg erhoben worden.
Direkt zur Eintragung in das Klageregister: www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Klageregister/Klagen/202202/KlagRE_2_2022_node.html
Alles zur Musterklage gegen die Sparkasse Barnim: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/sparkassen/musterklage-barnim
Informationen rund um Zinsanpassungen und Kündigungen von Prämiensparverträgen unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/sparkassen
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