Neues Gewährleistungsrecht ist in Kraft
Am 1. Januar 2022 sind in Deutschland viele Neuerungen im BGB – insbesondere im Kaufrecht – in Kraft getreten. „Dem Willen der Gesetzgebung entsprechend soll das Kaufrecht im Rahmen der Änderungen „digitaler“ werden und für einen noch höheren Verbraucherschutz sorgen“, erläutert IHK-Ansprechpartnerin Tamara Engel. Die Änderungen umfassen neben Anpassungen des Sachmangelbegriffs unter anderem auch die gesetzlichen Regelungen der Gewährleistung bei Waren mit digitalen Elementen und digitalen Produkten. Engel: „Insbesondere das gesetzliche Novum der Aktualisierungspflichten dürfte in der nächsten Zeit einige Fragen aufwerfen.“ Darüber hinaus traten auch mehrere Verschärfungen des Gewährleistungsrechts für Verkäufer in Kraft. Vor allem die Neuerungen beim Verkauf von Mangel- und Gebrauchtwaren an Verbraucher halten besonders für den Online-Handel neue Herausforderungen an der Schnittstelle zwischen Recht und Technik bereit.
Rechtsanwalt Florian Güster von Trusted Shops beleuchtet die Gesetzesänderungen und erläutert für Unternehmer wichtige Aspekte der neuen Rechtslage. Ebenso werden in diesem Webinar potentielle Lösungsansätze erörtert. Nähere Informationen und Anmeldung unter www.ihk-bonn.de, Webcode @6492659. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenpflichtig. Das Entgelt für die Teilnahme beträgt 20 Euro pro Person.
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