Online-Glücksspiel – Spieler erhält Verluste in Höhe von ca. 45.500 Euro zurück
„In Deutschland galt bis zum 1. Juli 2021 ein weitreichendes Verbot für Glücksspiele im Internet. Dennoch haben Anbieter ihre Online-Glücksspiele auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich gemacht. Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertag verstoßen haben, haben sie keinen rechtlichen Anspruch auf die Einsätze der Spieler und müssen die Verluste ersetzen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
So war es auch in dem Fall vor dem LG Braunschweig. Der Kläger hatte zwischen Januar 2018 und Juli 2019 auf der deutschsprachigen Webseite einer Anbieterin mit Sitz in Malta an Online-Glücksspielen teilgenommen. Im Laufe der Monate summierten sich seine Verluste auf mehr als 45.500 Euro. „Das Geld forderten wir nun von der Anbieterin zurück“, so Rechtsanwalt Cocron.
Mit Erfolg. Das LG Braunschweig gab der Klage statt. Laut § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten öffentlicher Glücksspiele im Internet in diesem Zeitraum verboten gewesen. Daher seien die geschlossenen Spielverträge zwischen dem Kläger und der Beklagten nichtig. Die Anbieterin habe das Geld daher ohne rechtlichen Grund erlangt und müsse die Verluste ersetzen. Könnten diese Verluste nicht zurückgefordert werden, wäre das für die Veranstalter von Online-Glücksspielen ein erheblicher Anreiz gewesen, trotz des Verbots weiterzumachen, führte das Gericht weiter aus.
Das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland wurde zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. „Die Lockerungen gelten jedoch nicht rückwirkend. Spieler haben daher nach wie vor gute Möglichkeiten, ihre Verluste zurückzuverlangen“, so Rechtsanwalt Cocron.
Mehr Informationen: https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
Liebigstraße 21
80538 München
Telefon: +49 (89) 552999-50
Telefax: +49 (89) 552999-90
http://www.cllb.de
Rechtsanwalt
Telefon: +49 (30) 28878960
Fax: +49 (30) 288789620
E-Mail: kanzlei@cllb.de