Versicherungsschutz der Ernte gegen Frost noch bis 1. Februar ohne Wartezeit möglich
Raimund Lichtmannegger, Leiter Direktion Landwirtschaft: „Für alle Neuanträge, die vor dem 1. Februar bei der Versicherungskammer Bayern eingehen, besteht Versicherungsschutz bereits ab dem Tag nach Antragseingang. Für nach diesem Datum eingehende Anträge beginnt der Versicherungsschutz für Frost erst nach einer Wartezeit von vier Wochen, die mit Eingang des Antrags bei der Versicherungskammer Bayern beginnt.“
Obst- und/oder Weinbaubetriebe können dabei von staatlichen Förderungen profitieren. Denn Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz bezuschussen die Prämien zur Frostversicherung mit bis zu 50 Prozent.
Weitere Infos bei allen Vertriebspartnern der Versicherungskammer Bayern oder unter: https://www.vkb.de/content/versicherungen/landwirte/ernteversicherung-ernteschutz/
Der Konzern Versicherungskammer ist bundesweit der größte öffentliche Versicherer und inzwischen der siebtgrößte Erstversicherer in Deutschland. Im Geschäftsjahr 2020 erzielte er Beitragseinnahmen von 9,36 Mrd. Euro. Mit seinen regional tätigen Gesellschaften ist das Unternehmen in Bayern, der Pfalz, im Saarland sowie in Berlin und Brandenburg aktiv. Der Krankenversicherer der S-Finanzgruppe ist zusammen mit den anderen öffentlichen Versicherern bundesweit tätig. Von großer Bedeutung ist das gesellschaftliche Engagement des Konzerns Versicherungskammer. Die auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Strategie der Förderung ehrenamtlicher Einrichtungen und Initiativen, die insbesondere im Bereich der Prävention und Sicherheit tätig sind, wird seit einigen Jahren zusätzlich gestärkt durch die beiden Stiftungen, Versicherungskammer-Stiftung und Versicherungskammer-Kulturstiftung. Zudem ist der Konzern Versicherungskammer bereits zum dritten Mal mit dem Zertifikat "Beruf und Familie" als familienfreundliches Unternehmen ausgezeichnet worden. Er hat rund 6.900 Beschäftigte, davon gut 270 Auszubildende.
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