Vorstöße von Kassenärzten gegen Ungeimpfte laut Bundestagsgutachten rechtswidrig und kaum umsetzbar
Die Parlamentsexperten hatten auf Anfrage aus der Linksfraktion einen Vorstoß der beiden Vorsitzenden der KV Baden-Württemberg bewertet, die den Mitgliedern des Verbandes Mitte November empfohlen hatten, nicht geimpfen Patienten nur noch eine Sprechstunde für zehn Minuten anzubieten und außerhalb dieser Zeit die reguläre Behandlung zu verweigern.
Als nicht umsetzbar und rechtlich fragwürdig stuften die Bundestagsjuristen nun diesen und einen ähnlich gelagerten Vorstoß der KV Berlin ein. Diese hatte gefordert, nicht geimpfte Patienten, sollten sie wegen einer Covid-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt werden, einen Teil der Kosten in Rechnung zu stellen.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags sieht die von der KV Baden-Württemberg geforderte Einschränkung von Sprechzeiten nur als gesetzeskonform an, wenn sachliche Gründe vorliegen. Solange der Arzt Gefährdungen durch geeignete und zumutbare Schutzmaßnahmen beherrschen kann, (dürfe) er die Behandlung eines Patienten zum Beispiel wegen dessen Infektion mit SARS-CoV-2 nicht ablehnen.
Auch eine Kostenbeteiligung nach Krankenhausbehandlungen Ungeimpfter sei nicht rechtskonform, so die Bundestagsexperten. Nach dem Sozialgesetzbuch dürften in dem als Ausnahmen für Leistungsbeschränkungen nur bei medizinischen Behandlungen infolge von "ästhetische(n) Operationen, eine(r) Tätowierung oder eine(m) Piercing" gemacht werden.
In jedem Fall aber, so der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags, müsse für Sanktionen ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem vorsätzlichen Handeln und der Krankheit bestehen. Dies sei kaum zu belegen und „die Beweislast würde der Krankenkasse obliegen“.
Telepolis ist ein Online-Medium, das über die gesellschaftlichen, politischen, wissenschaftlichen und kulturellen Aspekte des digitalen Zeitalters informiert. Die Redaktion beschränkt sich nicht auf die aktuellen Trends und spektakulären Themen, auch wenn die Nachrichten im Zentrum stehen, sondern beleuchtet alle Facetten der digitalen Welt. Telepolis gehört zu den ersten Internet-Magazinen Deutschlands und nimmt seitdem eine Vorreiterrolle im Online-Journalismus ein.
Heise Gruppe GmbH & Co KG
Karl-Wiechert-Allee 10
30625 Hannover
Telefon: +49 (511) 5352-0
Telefax: +49 (511) 5352-129
http://www.heise-gruppe.de
Chefredaktion Telepolis
E-Mail: hneu@heise.de
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (511) 5352-290
E-Mail: sy@heise.de