Warnung: Im März droht die professionelle Pflege in einigen Bundesländern zu kollabieren
„Nach dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zu einer bundeseinheitlichen Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht müssen die Bundesländer nun schnell konkrete Maßnahmen ergreifen, um die pflegerische Versorgung über den 15. März 2022 hinaus zu sichern. Schon einzelne Mitarbeitende, die dem Beruf den Rücken kehren, bringen die Versorgung von Pflegebedürftigen in einer Pflegeeinrichtung in Gefahr“, sagt bpa-Präsident Bernd Meurer. „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht läuft ins Leere, solange es keine allgemeine Impfpflicht gibt und Besucher und Angehörige weiterhin ungeimpft in die Einrichtungen kommen können. Das Ziel, den Schutz für Pflegebedürftige zu erhöhen, darf die Politik jetzt nicht aus dem Blick verlieren. Sonst riskiert sie Arbeitsausstiege aus der Pflege, ohne damit zusätzliche Sicherheit zu schaffen.“
Zudem sei die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht ausreichend geregelt. Zwar haben die Gesundheitsminister der Länder bundesweit einheitliche Umsetzungen angekündigt, formell liege die Entscheidungshoheit jedoch noch immer bei den Gesundheitsämtern vor Ort. Ein Flickenteppich an Regelungen könne nicht funktionieren und bringe Pflegebedürftige in Gefahr, kritisieren bpa und VDAB. Die von der Gesundheitsministerkonferenz beschlossenen Umsetzungsschritte mit einem abgestuften Verfahren und Betretungsverboten als wirklich letztem Mittel müssten deshalb nun auch in allen Bundesländern umgesetzt werden.
„Schon jetzt sind die Pflegeeinrichtungen durch viele Quarantäneanordnungen absolut am Limit“, sagt VDAB-Bundesvorsitzender Stephan Baumann. „Kommen Personalausfälle durch Betretungs- oder Tätigkeitsverbote hinzu, ist die Pflege nicht mehr zu gewährleisten, und auch die wirtschaftliche Existenz der Einrichtungen wird gefährdet. Die Landesregierungen und Kassen müssen ihrem Sicherstellungsauftrag nachkommen und die pflegerische Versorgung weiter gewährleisten. Dazu müssen sie jetzt die gesetzlichen Regelungen nach § 150 SGB XI umsetzen, entsprechende Notfallpläne zusammen mit den Einrichtungsträgern entwickeln, Unterstützung zum Beispiel durch die Bundeswehr organisieren und Möglichkeiten schaffen, den Personaleinsatz auf die Ausnahmesituation abzustimmen“, so Baumann weiter.
bpa und VDAB fordern zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht die kurzfristige Einrichtung von besonderen Krisenstäben der Bundesländer unter Einbeziehung der Pflegeeinrichtungen, der zuständigen Heimaufsichten und Gesundheitsämter sowie der Pflegekassen, um die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu koordinieren, klare Vorgaben an die Pflegeeinrichtungen zu formulieren und die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung zu gewährleisten.
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