Was gibt’s neues im Jugendschutzgesetz?
In der vorliegenden 84-seitigen Broschüre hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) die wichtigsten Änderungen in verständlicher Form zusammengestellt und erläutert. Die neuen Schutzziele Schutz, Teilhabe und Förderung sowie die Regelungen zu Alterskennzeichnungen werden dargestellt. So erhalten Filme und Games bspw. zukünftig die gleiche Alterseinstufung, egal auf welchem Weg sie vertrieben werden. Damit wird Eltern, Fachkräften und Kindern und Jugendlichen eine einheitliche Orientierung geboten. Der Schutz vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, Grooming und auch Kostenfallen im Netz ist ein weiterer wichtiger Aspekt. Darüber hinaus werden die Aufgaben der neuen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) dargestellt.
Weitere Änderungen, die den Erziehungsauftrag und das Elternprivileg betreffen werden an-hand von Beispielen erläutert. Zudem enthält die Broschüre Übersichten zu den neu im Gesetz berücksichtigten Interaktionsrisiken, den verschiedenen Institutionen im Jugendmedienschutz und abschließend das gesamte Jugendschutzgesetz (JuSchG) im Wortlaut.
Darüber hinaus hat die BAJ die Flyer »Elterninfo Jugendschutz« und »Informationen zum JuSchG für Jugendgruppenleiterinnen und -leiter« überarbeitet.
Die Broschüren wurden mit finanzieller Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erarbeitet.
Die Broschüre und die beiden Flyer sind kostenlos zu beziehen beim Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ), Mühlendamm 3, 10178 Berlin • material@bag-jugendschutz.de • www.bag-jugendschutz.de
Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ)
Mühlendamm 3
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 40040-300
Telefax: +49 (30) 40040-333
http://www.bag-jugendschutz.de
Pressearbeit
Telefon: +49 (30) 40040-301
Fax: +49 (30) 40040-333
E-Mail: kjug@bag-jugendschutz.de