WLV und RLV verärgert über EU-Kommission
Die Präsidenten kritisieren das Verhalten der EU-Kommission hinsichtlich der Ausweisungspraxis von besonders mit Nitrat belasteten landwirtschaftlichen Flächen in Deutschland. Die EU-Kommission verlangt von Deutschland eine Überarbeitung der ausgewiesenen Kulisse und einen Verzicht auf die sogenannte Binnendifferenzierung, bei der die Stickstoffemissionen aus der Landwirtschaft und die natürlichen Standortverhältnisse einbezogen werden. „Die Landwirtinnen und Landwirte in NRW bekennen sich klar zum Gewässerschutz. Wir fordern dazu aber verursacherbezogene und differenzierte Gebietsausweisungen“, so WLV-Präsident Beringmeier. Ein Ausweisungsverfahren, das sich ausschließlich auf Messstellen stütze, werde dem nicht gerecht. Dabei würden pauschal und großflächig auch die Betriebe von verschärften Auflagen überzogen, die bereits gewässerverträglich wirtschafteten.
Unverständnis äußern die beiden Landwirtschaftsverbände für die Kritik an dem Modellansatz und an den dort verwendeten Daten. „Die wesentlichen Daten entstammen der offiziellen Agrarstatistik. Die Datengrundlage und die Methodik werden von der EU-Kommission selber in anderen Bereichen angewandt“, kritisiert RLV-Präsident Conzen die ablehnende Haltung der EU-Kommission. Die beiden Präsidenten fordern von der Europäischen Kommission auch mit Blick auf die Akzeptanz der Landwirtschaft, dass die modellgestützte Binnendifferenzierung weiterhin angewandt werden darf. „Es darf nicht sein, dass die EU-Kommission diesen modernen, sachgerechten und wissenschaftsbasierten Ansatz verhindert, der deutlich besser als die teilweise fehlerhaften Messstellen die Belastung der Grundwasserkörper in Echtzeit abbildet“, so Beringmeier und Conzen.
Trotz des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens verlangen WLV und RLV mehr Engagement von der Bundesregierung, sich mit Nachdruck für eine verursachergerechte Betrachtung gegenüber der EU Kommission einzusetzen. Dazu gehöre die Beibehaltung der Ausweisungspraxis oder eine Differenzierung der Düngeauflagen anhand einzelbetrieblicher Daten auf Basis von Modellrechnungen.
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