Bauen & Wohnen

ZIA: BGH-Urteil zur Mietanpassung ist interessengerecht

Die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass im Fall einer Geschäftsschließung, die aufgrund einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erfolgt, grundsätzlich ein Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB in Betracht kommt, kommentiert ZIA-Hauptgeschäftsführer Oliver Wittke wie folgt:

„Das ist ein gutes und gerechtes Urteil, weil es sowohl die Anliegen der Mieter als auch der Vermieter sowie die unterschiedlichen Situationen der betroffenen Akteure berücksichtigt. Es ist ein mieter- und vermieterfreundliches Urteil, weil beide Parteien in die Verantwortung genommen werden. Der ZIA hat seit Beginn der Pandemie an die Vertragsparteien appelliert, sich bilateral auszutauschen und gemeinsam zu verhandeln, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Anders als die Vorinstanz berücksichtigt der BGH die Situation im Einzelfall und sucht nach einem interessensgerechten Ausgleich im Rahmen einer umfassenden Abwägung. Die Interessen der Vermieter und Mieter müssen im Rahmen der von § 313 BGB vorgesehenen Zumutbarkeitsprüfung immer gerecht gegeneinander abgewogen werden. Wir haben immer gesagt, dass Mieter und Vermieter eine Schicksalsgemeinschaft sind. Das heißt, wir müssen durch die Härten der Pandemie gemeinsam gehen – das gilt auch in Zukunft. Deshalb hat der ZIA mit dem HDE einen Branchenkodex entwickelt, der diese Fälle behandelt und zu partnerschaftlichen Lösungen führt. Dass hierbei – wie vom BGH erörtert – auch grundsätzlich die finanziellen Vorteile zu berücksichtigen sind, die der Mieter aus staatlichen Leistungen zum Ausgleich der pandemiebedingten Nachteile erlangt hat, ist folgerichtig.“

Über den ZIA Zentraler Immobilien-Ausschuss e.V.

Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) ist der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft. Er spricht durch seine Mitglieder, darunter 28 Verbände, für rund 37.000 Unternehmen der Branche entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Der ZIA gibt der Immobilienwirtschaft in ihrer ganzen Vielfalt eine umfassende und einheitliche Interessenvertretung, die ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft entspricht. Als Unternehmer- und Verbändeverband verleiht er der gesamten Immobilienwirtschaft eine Stimme auf nationaler und europäischer Ebene – und im Bundesverband der deutschen Industrie (BDI). Präsident des Verbandes ist Dr. Andreas Mattner.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ZIA Zentraler Immobilien-Ausschuss e.V.
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 2021585-0
Telefax: +49 (30) 2021585-29
http://www.zia-deutschland.de

Ansprechpartner:
André Hentz
Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 202158523
E-Mail: andre.hentz@zia-deutschland.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel