Ab Dienstag, den 8. Februar können Apotheken gegen COVID-19 impfen
Im Rahmen einer kürzlich erfolgten Änderung der Coronavirus-Impfverordnung wurde die Apotheke schließlich in den Kreis der Leistungserbringer aufgenommen und in die bundesweite Impfkampagne integriert. Neben den gesetzlichen Anpassungen wurden auch technische Voraussetzungen, beispielsweise die Anbindung an die Impfsurveillance, geschaffen. Die Umsetzung konnte innerhalb kürzester Zeit erfolgen, sodass dem Start der Covid-19-Impfung in der Apotheke nichts mehr im Wege steht.
„Die COVID-19-Impfung ist die erste Impfung, die Apotheken außerhalb begrenzter Modellprojekte anbieten können und die Kolleg:innen sind bestens vorbereitet. Wir bringen das niedrigschwellige und flächendeckende Angebot durch Apotheken als Ergänzung zu dem ärztlichen Impfangebot ein, um die Impfkampagne zu unterstützen!“ so Dr. Karsten Diers, Geschäftsführer der LAK BW:
Um das zusätzliche Impfangebot unter den Bürger:innen publik zu machen, hat die Landesapothekerkammer BW ein Portal zur Covid-19-Impfung in Apotheken auf der Homepage www.lak-bw.de eingerichtet. Interessierte Bürger:innen können in Kürze anhand einer PLZ-Suche die nächstgelegene Apotheke mit entsprechendem Angebot finden. Die Freischaltung für die Öffentlichkeit erfolgt unmittelbar nach dem offiziellen Start in den Apotheken.
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