Auf den Boden kommt es an
Mit den Entscheidungen, die hier und heute für große Solaranlagen getroffen werden, müssen künftige Generationen leben. Sie tragen zur Energiewende bei, wirken sich aber auch auf diejenigen aus, die in den nächsten Jahrzehnten in der Landwirtschaft die Ruder übernehmen. Diese Entscheidungen allein dem Markt zu überlassen, ist aus Schmidts Sicht kontraproduktiv. Wenn 2030 bis zu 200 Gigawatt Strom aus Solaranlagen erzeugt werden sollen, heize das den ohnehin hohen Flächenfraß durch Verkehrs- und Siedlungsfläche zusätzlich an.
Daher sei die Politik gefordert. Zum einen müsse sie an den Stellschrauben drehen, um Verwerfungen auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt zu reduzieren und zu verhindern, dass weitere Flächen versiegelt werden. „Zum anderen darf es nicht zu neuen Flächenkonkurrenzen zwischen Nahrungsmittel- und Energieproduktion kommen“, fasst der BDL-Vize die Diskussion im Bundesarbeitskreis Agrarpolitik zusammen.
Die größte deutsche Junglandwirt:innen-Organisation steht weiterhin zum Ausbau der erneuerbaren Energien und, so zeichnet es sich in den Diskussionen ab, auch zu Photovoltaikanlagen. Aber auf fruchtbaren landwirtschaftlichen Flächen sollten v.a. Lebensmittel und Agrarrohstoffe wachsen. „Daher sollten für die Solarenergie erst einmal alle verfügbaren Dachflächen sowie bereits versiegelte und belastete Flächen genutzt werden und – wenn sinnvoll – durch Agri-Photovoltaik, also Strom- und Nahrungsmittelproduktion auf dem gleichen Boden, ergänzt werden“, sagt Schmidt.
Ihm ist wichtig, dass die Betriebe die Wahl haben, ob sie Lebensmittel oder agrarische Rohstoffe produzieren oder eben auch Strom, der selbst genutzt oder entsprechend vergütet wird. Denn Junglandwirt:innen möchten die Energiewende mitgestalten. Die Rahmenbedingungen müssten aber so abgesteckt werden, dass der Boden für große Freiflächen-Photovoltaikanlagen nicht einseitig zu Lasten der Landwirtschaft geht.
Klar ist, dass jetzt Tatsachen geschaffen werden, die bei den geplanten Laufzeiten der Anlagen Auswirkungen für die kommenden 30 oder 40 Jahre haben werden. Da stellt sich den Junglandwirt:innen im BDL-Arbeitskreis auch die Frage, wie der Rückbau der Anlagen oder die Rückumwandlung landwirtschaftlicher Flächen am Ende der Nutzung rechtlich und finanziell abgesichert werden kann.
Dieses „Heute schon an morgen denken…“ ist typisch für die Junglandwirt:innen im BDL und „nicht nur in Zeiten des Klimawandels Teil unseres Verständnisses von Nachhaltigkeit“, ergänzt Stefan Schmidt, der bei der letzten Sitzung des Arbeitskreis Agrarpolitik von seiner Amtskollegin Anne-Kathrin Meister vertreten wurde. Gemeinsam arbeiten sie weiter an der BDL-Position zur Photovoltaik, die auf der Bundesmitgliederversammlung Ende April diskutiert wird. Dann entscheiden die Delegierten der Landesverbände.
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