Verbraucher & Recht

Augenheilkunde: Private Krankenversicherung muss Kosten für Augen-OP (refraktiver Linsentausch) übernehmen

CLLB Rechtsanwälte berichteten bereits, dass Krankenversicherer häufig die Kostenübernahme bei geringgradigen Fehlsichtigkeiten unter Verweis auf allgemeine operative Risiken ablehnen. Dem erteilte das Landgericht Augsburg mit Urteil vom 21.01.2022 nunmehr eine klare Absage.

Der Fall dürfte sich als exemplarisch für viele Versicherungsnehmer erweisen, welche sich in Auseinandersetzungen zu Kostenübernahmen mit ihren privaten Krankenversicherern befinden. Denn auch in dem vor dem LG Augsburg entschiedenen Verfahren verweigerte die Versicherung die Übernahme der Kosten zunächst unter Verweis auf die vermeintlich fehlende medizinische Notwendigkeit. Das mögliche Kalkül der Versicherung: Viele Versicherungsnehmer akzeptieren die Entscheidung über die Ablehnung der Kostenübernahme und vertrauen auf die Richtigkeit der Ausführungen der Versicherung – nicht jedoch der von der Kanzlei CLLB vertretene Mandant.

Im gerichtlichen Prozess präzisierte die Versicherung ihre Entscheidung  dahingehend, dass es sich bei einem refraktiven Linsenaustausch zur Heilung der Fehlsichtigkeit, um eine „risikobehaftete Life-Style OP“ handeln würde. Ein von der Versicherung in Auftrag gegebenes Gutachten, würde dies bestätigen. Durch die Vorlage von der der Kanzlei CLLB aus parallelen Rechtsstreitigkeiten vorliegenden Sachverständigengutachten konnte dieser Einwand jedoch vollständig widerlegt werden, was zur Einholung eines neutralen Gutachtens führte. Der gerichtlich bestellte Gutachter bestätigte die medizinische Notwendigkeit. In der Folge verurteilte das Landgericht die Versicherung auf Erstattung der angefallenen Operationskosten. Weiter wurde die Versicherung dazu verurteilt, dem Patienten die ihm entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten in voller Höhe zu erstatten.

Die Augsburger Richter führten in ihrer Urteilbegründung aus, dass der Versicherungsnehmer, welcher vor der Behandlung von dem Arzt aufgeklärt wurde, keiner Bevormundung durch seinen Krankenversicherer bedürfe, welcher ihm vorgibt, welche Risiken er eingehen dürfe und welche nicht. Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, von der Kanzlei CLLB, welche das Urteil erstritt, ist überzeugt, dass auch diese Entscheidung  eine positive Signalwirkung entfalten und private Krankenversicherer dazu motivieren wird, berechtigte Ansprüche nicht mehr mit pauschalen Verweisen auf allgemeine Risken abzulehnen.

CLLB-Rechtsanwälte welche auf derartige Rechtsfälle spezialisiert sind und daher auf eine umfassende Expertise zurückgreifen können, werden sich auch weiterhin für die Rechte der Versicherungsnehmer stark machen. Oftmals führt bereits ein außergerichtliches Anwaltsanschreiben zum Erfolg, sodass ein gerichtlicher Prozess vermieden werden kann.

Pressekontakt: István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft m. b. B. , Panoramastraße 1, 10178 Berlin, Tel: 030 – 288 789 60, Fax: 030 – 288 789 620; Mail: cocron@cllb.de Web: www.cllb.de

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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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