BMUV und BfN aktiv im Meeresnaturschutz für Nord- und Ostsee
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Nord- und Ostsee sind in weiten Teilen in keinem guten Zustand. Beide Meere werden intensiv genutzt auf Kosten der Meeresnatur. Mit den Managementplänen sind jetzt konkrete Maßnahmen verbunden, um die Schutzgebiete in der deutschen Ostsee besser zu schützen. Damit wollen wir die artenreichen Ökosysteme vor unseren Küsten erhalten, schützen und wiederherstellen. Wir schützen Seevögel, Seehunde, Robben, Schweinswale und stellen natürliche Riffe wieder her. Zusätzlich werden wir als natürliche Klimaschutzmaßnahmen Seegraswiesen und Algenwälder zum Wachsen bringen. Wir wollen die Meere als natürliche CO2Senke stärken. Auch den von der Bundesregierung angestrebten Ausbau der Windenergie auf See werden wir naturverträglicher gestalten.“
BfN-Präsidentin Sabine Riewenherm: „Die Verabschiedung der Nord- und Ostsee-Managementpläne für alle Meeresschutzgebiete ist ein großer Erfolg für den Naturschutz und in den nächsten Jahren eine der wichtigsten Aufgaben für das Bundesamt für Naturschutz. Auf Basis eines umfangreichen Monitorings konnte das BfN sieben Bereiche identifizieren, in denen Maßnahmen dringend erforderlich sind, um die Schutzgebiete wieder in einen guten Zustand zu bringen. Darunter sind in der Ostsee Maßnahmen zum Wiederaufbau von Steinriffen, zur Reduzierung von Schadstoffeinträgen und dem Umgang mit Abfall und Kampfmittelaltlasten. Auch der Unterwasserlärm soll deutlich reduziert werden, um vor allem die Schweinswale zu schützen.“
Hintergrund
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, 30 Prozent der Fläche von Nord- und Ostsee zu schützen, um Meerestiere und -pflanzen zu schützen. Seit 2008 sind die Meeresnaturschutzgebiete „Doggerbank“, „Borkum Riffgrund“ und „Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht“ in der Nordsee sowie „Fehmarnbelt“, „Kadetrinne“ und „Pommersche Bucht – Rönnebank“ in der Ostsee als Natura-2000-Schutzgebiete europäisch anerkannt. Seit 2017 sind sie auch national gesetzlich geschützt. Mit den Managementplänen für die Ostsee werden nun für alle Meeresnaturschutzgebiete in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) die Maßnahmen konkretisiert. Die drei Ostsee-Schutzgebiete ergänzen mit ihren insgesamt 2.472 km² die bisherige Meeresschutzkulisse in der Zuständigkeit des Bundes auf 10.392 km². Das entspricht fast 32 Prozent der AWZ der deutschen Nord- und Ostsee. Schaut man auf die Meeresschutzgebiete des Bundes und der Länder insgesamt, so machen diese nun etwa 45 Prozent der deutschen Meeresfläche aus.
Zu den konkreten Schutzmaßnahmen zählen etwa die Wiederherstellung von Riffen und die Entwicklung von Fischfanggeräten, mit denen der Beifang minimiert wird. Schadstoffeinträge sollen reduziert, der Umgang mit Meeresmüll neu geregelt und umweltschädliche Kampfmittelaltlasten geborgen und entsorgt werden. Überdies wird der Unterwasserlärm deutlich verringert, um vor allem Schweinswale zu schützen. In den Schutzgebieten sollen gezielt die Bestände geschützter Arten und die Vorkommen der Lebensräume, darunter Wale, Seehunde, Robben und Seevögel sowie Sandbänke und Riffe, verbessert werden. Zusätzlich wird das Meeresmonitoring und die Überwachung der Meeresschutzgebiete ausgebaut. Über das 30-Prozent-Ziel hinaus wird Deutschland 10 Prozent der geschützten Meeresfläche unter strengen Schutz stellen. Mit den Managementplänen wird der Bund nun konkrete Schutzmaßnahmen dafür entwickeln. Dafür werden nun zum Beispiel die Auswirkungen des Schiffsverkehrs in diesen Gebieten untersucht sowie die nötigen Beschränkungen menschlicher Aktivitäten ermittelt. Deutschland hat bereits Vorschläge für Einschränkungen für die Berufsfischerei in Natura-2000-Gebieten in der Nordsee bei der EU-Kommission vorgelegt. Für das Management der Meeresschutzgebiete in der AWZ ist das Bundesamt für Naturschutz verantwortlich. Das Bundesamt hat die Gebietsmanagementpläne für Nord- und Ostsee in engem Austausch mit der Öffentlichkeit, den zuständigen Behörden und Interessenverbänden entwickelt.
In Natura-2000-Schutzgebieten sind menschliche Aktivitäten nicht grundsätzlich verboten. Sie müssen nur so stattfinden, dass sich die geschützten Pflanzen und Tiere im Gebiet positiv entwickeln können. Deshalb sind bestimmte menschliche Aktivitäten wie etwa die Aquakultur in den Naturschutzgebieten bereits durch die entsprechenden Schutzgebietsverordnungen ausgeschlossen. Andere Vorhaben, die potenziell negative Auswirkungen auf die marine Umwelt haben können, werden vor ihrer Genehmigung oder auch Ablehnung einer strengen Prüfung unterzogen. Die Berufsfischerei wird im Rahmen der europäischen Gemeinsamen Fischereipolitik geregelt, an der Deutschland mitwirkt. Die in der Ostsee sehr intensive Freizeitfischerei wurde bereits in den nationalen Schutzgebietsverordnungen geregelt.
Weitere Informationen
Managementpläne für Meeresschutzgebiete in der deutschen Ostsee
Managementpläne für die Meeresschutzgebiete in der deutschen Nordsee
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