Energie- / Umwelttechnik

Bundesnetzagentur genehmigt Trassenentgelte der DB Netz AG für 2023

Die Bundesnetzagentur hat heute die Entgelte der DB Netz AG für die Nutzung von Zugtrassen in der Netzfahrplanperiode 2022/2023 genehmigt.

Mit der Genehmigung ebnet die Bundesnetzagentur den Weg für eine stabile Entwicklung der Trassenpreise. Wir gewährleisten Planungs- und Investitionssicherheit“, sagt Dr. Wilhelm Eschweiler, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. 

Genehmigungsumfang

Mit der Genehmigung ergibt sich über alle Verkehrsarten in Summe eine Entgeltsteigerung von rund 2,3 Prozent gegenüber den Entgelten für das Jahr 2022.

Im Schienenpersonennahverkehr steigen die Trassenentgelte um 1,8 Prozent. Die Entgeltsteigerung entspricht dabei der gesetzlich festgeschriebenen Entwicklungsrate der Entgelte für den Schienenpersonennahverkehr.

Im Schienenpersonenfernverkehr steigen die Trassenentgelte im Schnitt um ca. 4,0 Prozent. 

Im Schienengüterverkehr ergibt sich durch die Genehmigung eine Entgeltsteigerung von 2,3 Prozent im Vergleich zu den aktuell geltenden Entgelten. 

Auswirkungen der Corona-Pandemie 

Zu den möglichen Folgen der Corona-Pandemie wurde von vielen Eisenbahnunternehmen vorgetragen. Die Bundesnetzagentur teilt die Einschätzung, dass die Frage nach den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Eisenbahnsektor im Jahr 2023 nicht mit Gewissheit abschließend beantwortet werden kann. Ein ähnliches Bild hatte sich bereits im Vorjahresverfahren gezeigt. 

Gleichwohl deutet die aktuelle Studienlage darauf hin, dass bis zum Genehmigungszeitraum mit einer Erholung der Verkehrsmärkte und teilweise auch mit einer Steigerung der Verkehrsleistungen gegenüber dem Vorkrisenniveau zu rechnen ist. Die Entgelte können daher in der nun genehmigten Form in Kraft treten.

Regelungen gelten ab dem 11. Dezember 2022

Die genehmigten Entgelte sind für den nächsten Netzfahrplan zu Grunde zu legen. Das Netzfahrplanjahr 2022/2023 beginnt am 11. Dezember 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Entgelte noch nach dem bisherigen Trassenpreissystem abgerechnet. 

Die Entscheidung der Beschlusskammer ist noch nicht bestandskräftig.

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