Bundesnetzagentur veröffentlicht Konformitätsbewertungsprogramm für Identifizierungsverfahren
„Mit dem Konformitätsbewertungsprogramm stellen wir die Weichen für eine verlässlich hohe Qualität von Identifizierungsverfahren im Telekommunikationssektor nach transparenten, einheitlichen Maßstäben. Damit unterstützen wir die deutschen Sicherheitsbehörden, die in ihren Ermittlungen auf die mit diesen Verfahren überprüften Daten zugreifen", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Hintergrund
Die Bundesnetzagentur hatte im Dezember 2021 festgelegt, welche Anforderungen Identifizierungsverfahren erfüllen müssen, um die Daten von Anschlussinhabern von im Voraus bezahlten (Prepaid) Mobilfunkdiensten zu überprüfen. Das bedeutet eine rechtssichere und moderne Rechtsgrundlage für Identifizierungen. Sie lässt auch Identifizierungsverfahren unter Einsatz künstlicher Intelligenz zu. Vor der Festlegung hat die Behörde die betroffenen Wirtschaftskreise und Behörden umfassend einbezogen. Eine ebenfalls im Dezember 2021 veröffentlichte Handreichung mit Erläuterungen für die praktische Anwendung geht mit der Verfügung einher.
Zukünftig werden akkreditierte Zertifizierungsstellen bewerten, inwiefern ein konkretes Identifizierungsverfahren die Anforderungen erfüllt. Dies geschieht im Rahmen einer Konformitätsbewertung nach Maßgabe des Konformitätsbewertungsprogramms der Bundesnetzagentur.
Interessierte Zertifizierungsstellen können sich um eine Akkreditierung bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) bemühen.
Weichenstellung für höhere Datenqualität zu Gunsten der Sicherheitsbehörden
Bereits heute fragen deutsche Sicherheitsbehörden Anschlussinhaberdaten im Rahmen ihrer Ermittlungen bei den Anbietern von Telekommunikationsdiensten ab.
Ab dem 1. Dezember 2022 besteht ein rechtssicherer Qualitätsmaßstab für Identifizierungsverfahren zur Überprüfung der Anschlussinhaberdaten im Bereich der Prepaid-Mobilfunkdienste. Sie dürfen nur noch verwendet werden, wenn ein Zertifikat über die Konformität mit den Vorgaben der Bundesnetzagentur vorliegt. Die Verfahrensgrundlage für diese Konformitätsbewertung hat die Bundesnetzagentur mit diesem Konformitätsbewertungsprogramm geschaffen.
Die Verwendung zertifizierter Verfahren für die Überprüfung der Anschlussinhaberdaten ist ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Datenqualität und damit von hoher Relevanz für die Ermittlungsarbeit der Sicherheitsbehörden, etwa im Bereich der Strafverfolgung oder Terrorismusbekämpfung.
Synergien zum Bereich der Vertrauensdienste
Das Konzept der Konformitätsbewertung ist bereits im Bereich des Vertrauensdienstegesetzes (VDG) erprobt und hat sich bewährt. Das Konformitätsbewertungsprogramm trägt den Interessen der betroffenen Wirtschaftskreise zur Berücksichtigung von Synergien mit diesem Bereich ausdrücklich Rechnung.
Das Konformitätsbewertungsprogramm und weiterführende Informationen zur Thematik sind im Internet unter www.bnetza.de/TKG-Identverfahren veröffentlicht.
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